Aktuelles
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16.Maerz 2007


Aus der APA

16.04.2007 - Bildung / Politik / Universitäten / Gewerkschaften / Soziales

Ein Kollektivvertrag für Österreichs Universitäten

Utl.: Ein Meilenstein in der Neugestaltung des österreichischen Universitätswesens =

Wien(OTS) - Am Freitag, 13. April 2007, unterzeichneten der Vorsitzende des Dachverbandes der österreichischen Universitäten, Rektor Univ. Prof. Dr. Rudolf Ardelt, sowie der Stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Dr. Wilhelm Gloss, die Vorlage des Kollektivvertrags für das Personal der Universitäten. Damit wurden die Verhandlungen der Sozialpartner Dachverband - GÖD symbolisch beendet. In fast 20 Verhandlungstagen wurden seit dem April 2006 die - vielfach weit auseinander liegenden - Entwürfe von Dachverband und Gewerkschaft in intensiven, aber von sozialpartnerschaftlichem Geiste getragenen Diskussionen zu dem jetzt unterzeichneten Text.

Am Montag, 16. April 2007, 11 Uhr überreichten die beiden Verhandlungsteams den akkordierten Text der Kollektivvertragsvorlage Bundesminister Dr. Hahn. Die Vorlage wird nunmehr den zuständigen Gremien von Dachverband und Gewerkschaft Öffentlicher Dienst zur Beschlussfassung zugeleitet werden, zugleich werden Dachverband und Gewerkschaft gemeinsam Verhandlungen mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung sowie dem Bundesminister für Finanzen über die Finanzierung der Übergangskosten bei Einführung des Kollektivvertrags aufnehmen.

Eine neue Ära der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse an den Universitäten

Der Kollektivvertrag eröffnet eine neue Ära der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse an den österreichischen Universitäten, die damit in ihrem Leistungspotential und ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden sollen.

Galt bisher auch nach dem Übergang zur Vollrechtsfähigkeit der Universitäten weiterhin das "alte" öffentliche Dienstrecht, sieht der Kollektivvertrag eine tief greifende Neugestaltung der Arbeitsverhältnisse sowohl des nichtwissenschaftlichen wie des wissenschaftlichen Personals der Universitäten vor.

Die wesentlichen Neuerungen betreffen die Einführung eines neuen Laufbahn- und Qualifikationssystems für die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen, die Neugestaltung der Verwendungsgruppen und der Entgeltstufen für das allgemeine Personal, die Einführung einer betrieblichen Pensionskassenregelung für alle MitarbeiterInnen sowie die starke Betonung von Aus- und Weiterbildung in der Personalentwicklung.

Zugleich legt der Kollektivvertrag besonderen Wert auf die Berücksichtigung unterschiedlicher Erfordernisse der verschiedenen Universitäten durch die Schaffung von Gestaltungsspielräumen, die jeweils Betriebsvereinbarungen zwischen den Rektoraten und den Betriebsräten ausfüllen können und sollen. Damit soll vermieden werden, dass so unterschiedliche Universitätsgruppen wie Medizinische Universitäten, Kunstuniversitären, Technische Universitäten oder die Universitäten des klassischen Typus in ein starres Korsett rechtlicher Einheitlichkeit gezwungen werden. Ebenso bemüht sich der Kollektivvertrag um eine ausgewogene Balance von verstärkter Leistungsorientierung einerseits und legitimen Interessen der sozialen Sicherheit für alle MitarbeiterInnen der Universitäten andererseits.

Die Neugestaltung des Laufbahn- und Qualifikationssystems der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen

Der Kollektivvertrag sieht die Einführung eines transparenten Qualifikations- und Laufbahnsystems für die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen vor: Neben zeitlich befristeten DoktorandInnenstellen sollen "Laufbahnstellen" in den Personalplänen der Universitäten festgelegt werden, auf denen mit hervorragenden jungen WissenschafterInnen "Qualifikationsvereinbarungen" abgeschlossen werden. Diese legen Qualifikationsziele und -zeiträume ebenso fest wie die Verantwortung der Universität, entsprechende Unterstützung zur Erreichung der Qualifikationsziele zu geben. Wird die Qualifikation erreicht, so wird die betreffende Person als "Associate Professor" in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis übernommen. Hinzu kommt ab einer bestimmten Zahl von Beschäftigungsjahren sowie Erreichung eines bestimmten Alters eine Erweiterung des Kündigungsschutzes.

Auf die Universitätsleitungen kommt damit die große Herausforderung zu, im Sinne einer aktiven Personalentwicklung tätig zu sein, womit das bisherige, weitgehend passive System der Laufbahngestaltung auf dem Wege der Habilitation abgelöst werden soll.

Neue Arbeitsverhältnisse für die MitarbeiterInnen im Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich

Eine radikale Abkehr vom Dienstrecht des öffentlichen Dienstes sieht der Kollektivvertrag für das Personal in allen Verwaltungs- und Dienstleistungsbereichen der Universitäten vor.

An die Stelle einer Fülle von Verwendungsgruppen treten künftig nur mehr acht Verwendungsgruppen. Ebenso werden die Entgeltstufen auf maximal sechs begrenzt, wobei die Anfangsgehälter deutlich gehoben werden, dafür aber wesentlich flacher weitersteigen als bisher. Zusätzlich werden Leistungs- und Qualifikationskomponenten eingeführt, die - abhängig von besonderen und auch nachhaltigen Leistungen - ein rascheres Vorrücken in den Entgeltstufen ermöglichen.

Betriebliche Pensionskassenregelung für alle

Für alle MitarbeiterInnen der Universitäten sieht der Kollektivvertrag die Einführung eines betrieblichen Pensionskassensystems vor, das zusätzlich zur ASVG-Pension einen weiteren Arbeitgeberbeitrag für die betriebliche Pensionskasse in der Höhe von 3 % bestimmt, für jene Gehaltsbestandteile, die über die Höchstbeitragsgrundlage hinausgehen, einen Arbeitgeberbeitrag von 10%. Für UniversitätsprofessorInnen nach §98 und § 99 UG 2002 ist ein Arbeitgeberbeitrag von 10 % vorgesehen. Zusätzlich können alle MitarbeiterInnen einen Eigenbeitrag bis zur Höhe des Arbeitgeberbeitrags einzahlen.

Aus- und Weiterbildung als zentrale Elemente der Personalentwicklung

Im Sinne aktiver Personalentwicklung sollen die Möglichkeiten für Freistellungen für Forschungs- und Weiterbildungszwecke umfassend erweitert werden: Studienurlaube, Fortbildungsurlaube und Sabbatical- Regelungen sollen ein zentrales Element der Erhöhung der Qualifikation darstellen und damit auch MitarbeiterInnen im Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich geöffnet werden.

Balance von Leistungsorientierung und sozialer Absicherung

Dachverband und Gewerkschaft Öffentlicher Dienst sind sich in der Überzeugung einig, dass moderne Arbeitsverhältnisse eine klare Leistungsorientierung aufweisen müssen, ohne die Grundsätze sozialer Sicherheit zu vernachlässigen. So sollen alle MitarbeiterInnen an den Universitäten nach 20 Arbeitsjahren bzw. nach Erreichung des 45. Lebensjahres und 15 Arbeitsjahren oder Erreichung des 50. Lebensjahres und 10 Arbeitsjahren einen erweiterten Kündigungsschutz erhalten, der eine Kündigung nur mehr aus besonderen Gründen erlaubt und auch die Verpflichtung für die Universitäten enthält, bei Organisationsänderungen ihren MitarbeiterInnen entsprechende andere Verwendungen oder Weiterbildungsmaßnahmen anzubieten.

Im Bereich der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen - einschließlich der UniversitätsprofessorInnen - soll jedenfalls aber die Kündigungsmöglichkeit nach zwei negativen Leistungsevaluierungen bestehen bleiben.

Rückfragehinweis:

Dr. Wilhelm GLOSS o. Univ.-Prof. Dr. Rudolf ARDELT

Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Rektor, Dachverband Tel.: 01/534 54-266 DW Tel.: 0732/2468-3360 DW

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** (Schluss)


Der Stand der KV-Verhandlungen im Feb. 2007 ist hier downloadbar .


1.Feb.2006

In der Vorwoche wurde der KV- Entwurf der GÖD dem DV der Unis übermittelt. Die dazugehörigen Presseaussendungen sind auf der Homepage der GÖD bzw des ULV zu finden. GÖD, ULV .

Ebenfalls auf der ULV Homepage ist ein link zur EU betreffend der Europäischen Charta für Forscher: Karriere und Zukunftschancen von Forschern, eine Empfehlung der EU an ihre Mitgliedsländer.


14.Dez.2005

Universitäten: Kollektivvertrag;



Erste österreichweite Betriebsrätekonferenz der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst erfolgreich beendet; Forderungsprogramm der GÖD am 12. Dezember 2005 beschlossen



Die Betriebsräte (wissenschaftliches/künsterlisches und allgemeines Universitätspersonal) aller 21 Universitäten haben nach abschließenden 8-stündigen intensiven Beratungen das gewerkschaftliche Forderungsprogramm für einen Kollektivvertrag der Universitätsbediensteten beschlossen.

Die Kollektivvertragsfähigkeit, die der Dachverband der Universitäten und die GÖD als universitätsübergreifende Organe haben, macht es möglich, in der jahrzehntelangen Dienstrechtsgeschichte der Universitäten ein neues Kapitel aufzuschlagen.



Hauptinhalte des Forderungsprogrammes sind:

Ein neues leistungsorientiertes Entlohnungsschema, in welchem die Lebensverdienstsummen nach dem VBG 1948 die Basiswerte sind.

Die primäre Zielgruppe sind neu aufzunehmende Kolleginnen und Kollegen; für bereits längere Zeit Beschäftigte sind attraktive Übertrittsmöglichkeiten zu verhandeln.

Im Bereich des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals ist für die Universitätslehrer ein international konkurrenzfähiges mehrstufiges Karrieremodell zu schaffen.

Im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals ist ein aufgefächertes, den Herausforderungen einer modernen Universität gerecht werdendes Entlohnungssystem zu schaffen.

Nachwuchsförderung, Leistungsorientierung, Mobilität, Planbarkeit der Karrieren und Gendermainstreaming sind beim wissenschaftlichen, künstlerischen und allgemeinen Universitätspersonal zu verwirklichen.

Erteilung einer Pensionskassenzusage





Der Kollektivvertrag ist für uns nicht nur gesetzlicher Auftrag, sondern ein Instrument, um die Absicht der Verbetriebswirtschaftlichung der Universitäten mit einem Kräfteausgleich zu versehen. Das heißt, dass für Gehälter (Mindestlöhne), Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen in der universitären Landschaft eine einheitliche Grundlage geschaffen wird. Diese für das Arbeitsleben fundamentalen Elemente sollen nämlich nicht zum Wettbewerbsvorteil bzw. –nachteil innerhalb der 21 Universitäten eingesetzt werden können. Er ist aber auch das Instrument, die Erhöhung der Realeinkommen im Ausmaß der gesamtwirtschaftlichen Produktivitätssteigerung – zusammen mit der Sicherung der Gehälter gegen Inflation – als Mittel und längerfristiges Ziel zu gewährleisten.

Mit Ende des Wintersemesters 2005/2006, also Ende Jänner 2006, wird die GÖD dem Dachverband einen ausformulierten Kollektivvertragstext überreichen.

Die GÖD als die gewerkschaftliche Heimat der Betriebsräte an den Universitäten fordert den Dachverband auf – nach dem Wechsel im Vorsitz – mit einem starken Verhandlungsmandat in die Verhandlungen einzutreten. Wir wollen eine neue Grundlage für eine optimale, motivierte Zusammenarbeit an den Universitäten zustande bringen.

Rückfragehinweis: Dr. Wilhelm Gloss Tel. 01/53454-266 Dr. Richard Kdolsky Tel. 01/53454-116 Monika Jantschitsch Tel. 01/53454-122



9.Nov.2005

Situation beim KV und Budget aus der APA



Eingelangt am 08.11.2005 APA W&B vom 08.11.2005 Rubrik: Bildung Uni-Budget - Gewerkschaft: Frischer Wind für KV-Verhandlungen Utl.: Neuer Spielraum für Rektoren - Lob von BZÖ, Wirtschaft und Industrie

Wien (APA) - "Frischen Wind für die Kollektivvertragsverhandlungen" ortet die Hochschullehrer-Gewerkschaft durch die Budgeteinigung für die Universitäten, die von den Personalvertretern begrüßt wird. Nach Ansicht des Vorsitzenden der Gewerkschaft, Richard Kdolsky, gibt vor allem das zusätzliche Paket zur Sanierung der desolaten Uni-Gebäude den Rektoren neuen Spielraum bei den KV-Verhandlungen, um mit den Hochschullehrern im neuen Angestelltenrecht "auch entsprechende finanziell und vertraglich attraktive Arbeitsverträge abschließen zu können", so Kdolsky gegenüber der APA.

Die KV-Verhandlungen waren jüngst ins Stocken geraten. Die Dienstgeberseite, der Dachverband der österreichischen Universitäten, hat der Gewerkschaft vorgeworfen, die Verhandlungen unvermittelt unterbrochen zu haben. Diese Darstellung wies die Personalvertretung zurück und bezeichnete den vom Dachverband vorgelegten KV-Entwurf als ungenügend, weshalb sie derzeit einen eigenen Entwurf ausarbeitet.

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APA0468 2005-11-08/14:14 081414 Nov 05





15.Okt.2005

Situation beim KV

Natürlich sind wir nicht unangekündigt ferngeblieben. Die Verhandlungen wurden weder abgebrochen noch unangekündigt unterbrochen. Mit ca 10 Tagen Vorlaufzeit wurde DV-Vors. Schrammel schriftlich informiert, dass wir den Termin absagen, da in seinem Text die gewerkschaftlichen Forderungen ungenügend eingearbeitet sind. Immerhin hat Prof. Schrammel alle mit uns für den August terminisierten Besprechungen ohne Mitteilung nicht eingehalten!

Der Gegenentwurf wird jetzt erarbeitet und basiert auf all jenen Beschlüssen, die in den letzten 15 Monaten im GÖD-Breich dazu entstanden sind. sh Unterseite "AKTUELLES" 22.Feb.05 und vorallem 15.Sept.04 und den link Alternativentwurf (partiell) der GÖD





Aus der Presse:

Ringen um Gehalt (Die Presse) 12.10.2005 Uni-Angestellte. Beamtenstatus ist Auslaufmodell - Kollektivvertrag für Bedienstete strittig.

Wien (ewi/pö/ett). Zwischen der Gewerkschaft und den Universitäten kommt es zur Kraftprobe um einen Kollektivvertrag, der für alle 21 Unis gleichermaßen gelten soll. Konfliktpunkte sind vor allem der Kündigungsschutz und das künftige Gehaltsschema. Die Gewerkschaft der Hochschullehrer beriet am Dienstag ihre Position.

Insgesamt sind an den 21 Universitäten und Kunst-Unis mehr als 20.000 Bedienstete angestellt. Umgerechnet auf Vollzeitbeschäftigte waren dies laut Bildungsministerium mit Stand Ende 2004 knapp mehr als 2000 Uni-Professoren, 8629 Assistenten (davon 3114 Habilitierte) sowie 10.740 Bedienstete im nichtwissenschaftlichen Bereich (etwa in den Institutssekretariaten).

Hintergrund der jetzigen Aufregung: Der Beamtenstatus für Unilehrer ist ein Auslaufmodell. Gesetzlich ist verankert: Für alle neu eintretenden Bediensteten gilt nach der Ausgliederung der Universitäten aus dem Bundesbereich seit Jänner 2004 das Angestelltengesetz - de facto in der Form wie für die Vertragsbediensteten des Bundes. Nun sollen eigene kollektivvertragliche Lösungen gefunden werden. Dienstgebervertreter und damit Verhandlungspartner für die Gewerkschaft sind die Universitäten, nicht mehr der Bund.

Die Rektoren haben einen Vertragsentwurf vorgelegt, den die Gewerkschaft prompt zurückgewiesen hat. "Der Entwurf wurde uns hingeknallt", meinte Richard Kdolsky, Vorsitzender der Hochschullehrer-Gewerkschaft, zu dieser "Vorlage". Nun will die Gewerkschaft selbst bis November einen Vertragsentwurf ausarbeiten. Dabei bestehe man auf einem Kündigungsschutz, der zumindest für alle Habilitierten gilt. "Die Dienstgeber hätten diesen bestenfalls für Professoren zugestanden."

Kdolsky warnt auch bezüglich der Gehälter: Diese dürften künftig nicht unter jenen im Beamtendienstrecht liegen, weil in der Privatwirtschaft mehr als an den Unis gezahlt werde. Sonst werde der Bezug "total unattraktiv".

Für den Dachverband der 21 Universitäten ist Gerald Bast, Rektor der Uni für angewandte Kunst, der Hauptverhandler. "Je länger man zuwartet", sagt Bast im Gespräch mit der "Presse", "desto größer ist die Gefahr, dass die einzelnen Uni-Rechte auseinanderdriften". Bestimmte "Spielräume" (Bast), wie etwa eine Überzahlung oder Betriebsvereinbarung, sollen aber einzelnen Unis möglich sein.

Bast weist darauf hin, dass "über Gehaltshöhen noch nicht eingehend gesprochen wurde". Man wolle auf jeden Fall von den üblichen Biennal-, also den zweijährigen Gehaltssprüngen wegkommen. Anfangsgehälter sollten etwas höher sein, die Einkommenskurve sich später verflachen.



aus der APA:

APA0542 5 II 0337 XI Mi, 05.Okt 2005 Universitäten/Gewerkschaften/Kollektivverträge Schwere Verstimmung bei Verhandlungen um Uni-Kollektivvertrag Utl.: Universitäten sehen Abschluss gefährdet - Gewerkschaft: Haben Verhandlungen nicht abgebrochen = Wien (APA) -

Schwere Verstimmung gibt es bei den Verhandlungen für einen Kollektivvertrag (KV) für die Universitätsangestellten. Die Dienstgeberseite, der Dachverband der österreichischen Universitäten, sieht den noch 2005 ins Auge gefassten Abschluss als "gefährdet" an, weil die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) "die Weiterführung der Verhandlungen unvermittelt unterbrochen hat". Diese Darstellung weist der Vorsitzende der Hochschullehrer-Gewerkschaft, Richard Kdolsky auf Anfrage der APA zurück. "Wir haben die Verhandlungen nicht abgebrochen. Der vom Dachverband vorgelegte Entwurf war ungenügend, weshalb wir nun einen eigenen Entwurf vorlegen werden", betonte Kdolsky. Der Dachverband betonte am Mittwoch in einer Aussendung, dass in zahlreichen bisherigen Verhandlungsrunden große Teile des KV in beiderseitigem Einvernehmen abgeklärt werden konnten. Dabei hätten die Vertreter der Universitäten "beträchtliche Kompromissbereitschaft im Interesse der Sache unter Beweis gestellt". Der Dachverband lädt die GÖD ein, "die Verhandlungen auf Basis der bisherigen Gespräche wieder aufzunehmen".

Völlig anders sieht die Gewerkschaft die Situation. Ende Juni habe es eine Sitzung zwischen Personalvertretern und Dachverband gegeben, bei der keine Einigung über den Kündigungsschutz erzielt werden konnte, erklärte Kdolsky. Daraufhin sei vereinbart worden, diesen Punkt in kleiner Runde weiter zu verhandeln. Einen Termin dazu habe es gegeben, weitere habe der Dachverband nicht wahrgenommen. Daraufhin habe der Dachverband Mitte September einen kompletten KV-Entwurf vorgelegt, "mit Gehaltsansätzen und Kündigungsschutz, die untragbar sind". Weil sich in dem Papier kaum Positionen der Gewerkschaft wiederfänden, habe man es zurückgewiesen und beschlossen, selbst einen Entwurf auszuarbeiten, der in Kürze vorliegen soll. "Denn das vom Dachverband vorgelegte Papier würde keine Verbesserung zum derzeit vertragslosen Zustand bedeuten", sagte Kdolsky. So sei darin praktisch kein Kündigungsschutz vorgesehen, und die Gehaltsansätze lägen unter dem, was früher Beamte verdient hätten, allerdings ohne entsprechende soziale Absicherung. Nach Inkrafttreten des neuen Universitätsgesetzes (UG) mit Anfang 2004 soll mit dem KV das Angestelltenrecht anstatt des bisher vorherrschenden Beamtendienstrechts an den Unis Einzug halten. Seit dem 1. Jänner 2004 gilt für Neueintretende an den Unis grundsätzlich bereits das Vertragsbedienstetengesetz, allerdings ohne einheitliche Regelungen. (Schluss) cm/aku/bei APA0542 2005-10-05/15:26 051526 Okt 05





Herrn o.Univ.Prof. Dr. Walter SCHRAMMEL Vors. des Dachverbandes der Universitäten Hessgasse 1 1010 Wien per E-Mail

Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

Betr.: Kollektivvertrag für Universitätsbedienstete; Sitzungsabsage

Im Entwurf eines Kollektivvertrages für Universitätsbedienstete (Stand 9. September 2005) sind die schriftlich eingebrachten gewerkschaftlichen Forderungen (abermals) ungenügend eingearbeitet.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst erachtet es daher als notwendig, einen eigenen Textvorschlag zu erstellen, um die gewerkschaftlichen Positionen verstärkt in den Verhandlungsprozess einbringen zu können.

Im Hinblick auf diese Offensive muss der in Aussicht genommene Verhandlungstermin am 3. Oktober 2005 von unserer Seite abgesagt werden.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst wird beim Dachverband der Universitäten zu gegebener Zeit einen neuen Verhandlungstermin ansprechen.

Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung Dr. Wilhelm Gloss

19.Sept.05



1.Sept.2005

Erfolge der GÖD:

Dienstrechts-Novelle 2005 (wurde am 6. Juli 2005 im Nationalrat beschlossen)

Neuregelung Todesfallbeitrages: Der mit Wirksamkeit 2001 gestrichene Todesfallbeitrag führte zu einer Rechtsschutzbeschwerde der GÖD an den Verfassungsgerichtshof. Der VfGH hob die Eingrenzung Beamte „des Dienststandes“ aus dem Jahr 2001 auf und setzte eine „Reparaturfrist“ bis 1. Juli 2005. In der Regierungsvorlage zur Dienstrechtsnovelle 2005 sah die Reparatur so aus, dass die Bestimmungen der §§ 42 bis 45 PG zur Gänze gestrichen wurden. Über Initiative der GÖD konnte erreicht werden, dass anstelle der jetzigen Bestimmungen der §§ 42 bis 45 PG ein neuer § 42 PG – Besonderer Sterbekostenbeitrag tritt. Dadurch ist nun für Beamte des Dienst- und des Ruhestandes sichergestellt, dass bei wirtschaftlicher Notlage der Hinterbliebenen durch den Tod des Beamten oder wenn die getragenen Bestattungskosten aus dem Nachlass des Beamten keine volle Deckung finden auf Antrag ein besonderer Sterbekostenbeitrag bis zu 150% des Gehaltes der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2, ausbezahlt werden kann. Damit die Beamten des Dienststandes durch das VfGH-Erkenntnis nicht schlechter gestellt werden wurde eine neue Regelung im § 20c Abs. 6 GehG geschaffen. Demnach gebührt, wenn „das Dienstverhältnis durch den Tod des Beamten gelöst wird“ den Hinterbliebenen eine Zuwendung im Ausmaß von 150% des Gehaltes der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2.



Die im Rahmen der Harmonisierungsverhandlungen zugesagte Pensionskassenregelung hat nun als Rahmenregelung in den Abänderungsantrag zur Dienstrechtsnovelle 2005 Eingang gefunden. Damit ist gewährleistet (§ 22a GehG), dass die künftige Pensionskassenregelung für alle von der Harmonisierung betroffenen Bundesbedienstete (Beamte und Vertragsbedienstete) und LandeslehrerInnen gilt. Damit wurde die gesetzliche Basis zur Umsetzung der erforderlichen Kollektivvertragsverhandlungen geschaffen.



Universitätslehrer – Der § 160 Abs. 2 BDG wurde insofern abgeändert, als nun bei einer Berufung auf eine Vertragsprofessur/Professur nach AngGes die zeitabhängigen Rechte im Beamtenrecht bis zu 15 Jahre angerechnet werden. Auf Initiative des ULV, der BS 13 und der REKO unter Vors. Prof. Winckler wurde der Antrag auf unbefristete Anrechnung eingebracht, aber ua vom neuen REKO-Vors. Prof Badelt nur für 15 Jahre unterstützt. Trotzdem ist es ein kleiner Erfolg, der die Berufungschancen von ao-Profs erhöhen könnte.

23.Feb. 2005

Stand der KV-Verhandlungen - Eckunkte Positionen GÖD-DV

G-72c/05 – Dr.G/Na,KV für Universitätsbedienstete;Aussprache mit dem Dachverband am 18. Feber 2005;Abstimmung der Eckpunkte für die Wiederaufnahme der Verhandlungen. Teilnehmer: Dr. Gloss, Mag. Korecky, Dr. Schnedl, Hannes Gruber, Mag. Holzinger, Bundessektionen Hochschullehrer und Unterrichtsverwaltung-Wissenschaft

Auf der Basis eines von der GÖD vorgelegten „Eckpunkte“-Papiers wurde nachstehende Klarstellung der Positionen erreicht:



1) GÖD: Die derzeitigen (unbefriedigenden), gesetzlich bis 2006 festgelegten budgetären Rahmenbedingungen stellen keine taugliche Grundlage für ein zukunftsweisendes Rahmen- und Gehaltsrecht dar. Die GÖD verfolgt – im Sinne nachstehender Forderungen – eine unverzügliche Erhöhung des Budgets der Universitäten.

Dachverband (DV): Ja zu den gemeinsamen Bemühungen, die budgetäre Situation für die Universitäten zu verbessern.

2) GÖD: Die Lebensverdienstsummen im VBG stellen (auch bei Neuverteilung über die Laufbahnen) die Basiswerte für die Lebensverdienstsummen im KV dar.

3) GÖD: Individuelle Leistungskomponenten und Überzahlungen können über das derzeitige Niveau hinausgehen, stellen aber keinen Ersatz für garantierte Lebensverdienstsummen im obigen Sinn dar.

4) GÖD: Neue Ideen zur Ausdifferenzierung und verstärkten Auffächerung der Laufbahnen (Verwendungsgruppen) sind Gegenstand der KV-Verhandlungen.

DV zu 2,3 und 4 (diese Punkte betreffen das allgemeine Personal): Ja zu einem neuen leistungsorientierten Entlohnungsschema, in welchem die Lebensverdienstsummen nach dem VBG 1948 die Basiswerte sind.

5) GÖD: Die Zielgruppe des KV sind sowohl Neuaufnahmen als auch eine möglichst große Anzahl von Bediensteten, für die das System einen sichtbaren Mitnahmeeffekt aufweisen soll (etwa bis zur 10. Gehaltsstufe).

DV: Die primäre Zielgruppe sind neuaufzunehmende Kolleginnen und Kollegen; für bereits längere Zeit Beschäftigte werden attraktive Übertrittsmöglichkeiten verhandelt.

6) GÖD: Der hohe Standard der Arbeitnehmerrechte (wie derzeit im VBG) ist zu erhalten. Ein etwaiger punktueller dienstrechtlicher Abbau von Schutz und Sicherheit, muss sich in erhöhten finanziellen Anreizen niederschlagen.

DV: Hiezu wird NEIN gesagt!

7) GÖD: Im KV ist die berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung als Recht und Pflicht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer festzuschreiben.

DV: Hiezu wird JA gesagt!

8) GÖD: Im Bereich des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals ist für die Universitätslehrer ein international konkurrenzfähiges Karrieremodell im Sinne eines dreistufigen Tenure Tracks Verhandlungsgegenstand. Spezifische Modelle für ausschließlich Lehrende, ausschließlich Forschende und Staff Scientists sind gleichfalls im KV festzuschreiben.

Mit DV akkordiertes Ergebnis: Im Bereich des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals ist für die Universitätslehrer ein international konkurrenzfähiges mehrstufiges Karrieremodell Verhandlungsgegenstand. Spezifische Modelle für ausschließlich Lehrende, ausschließlich Forschende und Staff Scientists sind in Ansehung der unterschiedlichen Aufgabenbereiche der Universitäten gleichfalls zu verhandeln.

9) GÖD: Ein Übereinkommen über eine betriebliche Altersvorsorge für alle Universitäts-bediensteten ist Bestandteil der KV-Verhandlungen.

DV: Hiezu wird JA gesagt!

10) GÖD: Die Kollektivvertragspartner kommen überein, die künftigen KV-Verhandlungen an den obigen Eckpunkten zu orientieren und bisherige Zwischenresultate und Textvorschläge auf die Verträglichkeit zu obigen Eckpunkten hin zu überprüfen und nötigenfalls zu korrigieren. Die Verhandlungspartner streben einen Abschluss im Laufe des Jahres 2005 an.

DV: Hiezu wird JA gesagt!



Dr. Wilhelm Gloss



24.Nov. 2004

Die Pensionsreform für Beamte und das AGP sind hier downloadbar

und stammen von der Parlamentshomepage nach dem Beschluß im NR, sie sind dem BR zugeleitet.
15.September 2004

Herrn o.Univ.Prof.Dr. Walter SCHRAMMEL Vorsitzender des Dachverbandes der Universitäten: Kollektivvertrag für Universitätsbedienstete; Entwurf von Dachverbandsseite (Stand 12. Juli 2004); Alternativentwurf (partiell) der GÖD

I. Die GÖD Bundessektion Hochschullehrer beurteilt den KV-Entwurf (Stand: 12. Juli 2004) als nicht geeignete Grundlage für die Neukonfiguration der Laufbahnen und der Entlohnung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Universitäten. Die GÖD legt daher dem Dachverband den beiliegenden Alternativentwurf mit dem Ersuchen vor, in der Verhandlung am 20. September 2004 dazu Stellung zu nehmen.

II. Die GÖD-Bundessektion Unterrichtsverwaltung- Wissenschaft hält fest, dass der genannte Entwurf in keiner Weise auf die seitens der GÖD mit Nachdruck erhobenen Forderungen nach der Schaffung eines ausdifferenzierten integrativen Verwendungskataloges für das Allgemeine Universitätspersonal, mit der Ausweisung eigenständiger Verwendungsgruppen für das Krankenpflege-, EDV- und Bibliothekpersonal Rücksicht nimmt. Weiters wird keine der bisher erzielten Annäherungen im Bereich der Laufbahngestaltung, insbesonders Zeitvorrückungen - Biennien, für alle Verwendungsgruppen berücksichtigt. Angesichts der Nichterfüllung der Hauptforderungen hinsichtlich der Verwendungsgruppen und der Laufbahngestaltung, weist die Bundessektion - schon allein auf Grund der vorgesehenen, unannehmbaren Entgeltansätze und weil mit diesen für alle auch 10 Monatsüberstunden abgegolten werden sollen - den vorliegenden Entwurf in seiner Gesamtheit zurück.

Ein weiteres Eingehen auf andere vorzubringende allgemeine und konkrete Detailfragen erübrigt sich daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt.

Dr. Wilhelm Gloss, Vorsitzender-Stellvertreter



Entsprechend der Beschlüsse des erw ZA und der erw BSL haben wir in der BS Leitung in den letzten Wochen aufbauend auf die damals erstellte Graphik (sh unsere Homepage) einen Text verfasst, der zwischenzeitig von den Juristen der GÖD in eine juristische korrekte Form gebracht wurde. Das Ziel war eine dem im anglo- amerikanischen Raum üblichen Tenure Track ähnliche Laufbahn zu erabeiten. An Hand der im alten BDG und VBG festgesetzten Gehälter haben wir auch Bezugsansätze erarbeitet, die im Gegensatz zu den DV- bzw Bast- Ansätzen natürlich auch alle bekannte Zulagen enthalten. Nur dadurch ist es möglich attraktive Ansätze zu finden. DV- bzw Bast- Ansätze waren umgelegte Staffelbezüge ohne jeglicher Zulage, wie Kollegiengeld, Forschungszulage etc. Neben diesen Bezugspunkten wurde das DV Modell ja auch wegen der mangelnden Laufbahnperspektive mit Beschlüssen des erw ZA und der erw BSL abgelehnt (sh unsere Hompage) .Unser Text betreffend Professoren an Unis der Künste ist ev unpräziese und die Aerzte in Facharztausbildung bedürfen noch etlicher Abklärung und dies wird erst später textiert werden . Wir sind der Meinung , dass nur durch ein dem anglo- amerikanischen Tenure Track ähnlichen Laufbahnmodell hier in Österreich das neue UniGesetz umgestzt werden kan: nur dadurch wird das Betreuungsverhältnis Professoren zu Studierende besser, die Zahl der Professoren überhaupt höher, so wie es im UG 2002 ja geplant ist! Dieser Vorgangsweise entspricht auch das Paritätenverhältnis in den Gremien.



Für Kommentare bitte die POSTINGZONE auf unserer Homepage unter Diskussion nutzen.
13.September 2004

Der Entwurf zur Pensionsreform für Beamte ist hier downloadbar:Erl Beamte Entwurf



Pensionen: Der Entwurf zur Pensionsreform ist über die Homepage des bka.gv.at erhältlich bzw hier downloadbar. Desweiteren eine Kurzfassung desr Regierung. Teil 1 Teil 2 Teil 3

13.August 2004

An: Standard Red. Chefredaktion! Sehr geehrte Damen und Herren! Da wir der Überzeugung sind, dass ihre geschätzte Zeitung eine größtmögliche Objektivität auch in diesen Zeiten beibehalten hat, dürfen wir Ihnen einen Artikel , der als Resumee der letzten Wochen zu sehen ist, und der aus unserer Fassungslosigkeit gegenüber dem neuen Stil über die Köpfe der Staatsbürger hinweg zu agieren entstand, zur gefälligen Verwendung übersenden. Als Personalvertreter haben wir uns nie objektiven Diskussionen verschlossen und sind belegbaren Sachargumenten aufgeschlossen. In den rezenten Diskussionen werden einerseits soziale Gedanken völlig über Bord geworfen und andererseits in den meisten Aussagen "Äpfel mit Birnen" verglichen, um eine ehrliche Diskussion möglichst im Keim zu ersticken.

Vors. und stellv.Vors. Bundessektion Hochschullehrer der GÖD


29. Juli 2004

Informationen und Aussendungen der GÖD betreffend der Pensionsharmonisierung, wo ja seitens der Regierung mit der GÖD wegen der Probleme mit der Harmonisierung bei der Beamtenpension noch nicht verhandelt wurde, finden Sie auf der GÖD-Homepage .


Bei den Beamten handelt es sich dabei ja um keine Versicherungsbasis sondern eine Alimenationsbasis. Ausserdem werden seitens des Arbeitgeber Bund keinerlei Pensionsbeiträge für Beamte irgendwohin gezahlt und unsere bezahlten Pensionsbeiträge, die keine Höchstbeitragsgrundlage haben und außerdem höher sind, verschwinden im Budget und werden auch nicht an eine "Kassa" bezahlt.


14. Juni 2004

Die erweiterte Bundessektion 13 und der erweiterte Zentralausschuss der Unilehrer legen auf Grund der gemeinsamen Beschlüsse vom 28. Mai 2004 in Linz ein Karrieremodell für die Kollektivvertragsverhandlungen vor: Tenure Track auf Professorenebene! Das Modell, das Seitens des Dachverbandes Mitte Mai uns zugegangen ist (je nach Leistungsvereinbarung ev "Quasiprofessor", kein Kündigungsschutz), wird als nicht geeignet eingestuft und wegen der mangelnden Karrieremöglichkeiten abgelehnt!

Unser Ziel ist ein Tenure Track a la USA mit vorgezeichneten Karrieremöglichkeiten, die je nach Qualitätsüberprüfung umgesetzt werden. Sowohl während der Gesetzwerdung des Übergangsdienstrechtes, als auch vorallem während der Gesetzwerdung des UG 2002 wurde Seitens des BMBWK, der Regierungsvertreter, aber auch der Wissenschaftssprecher der ÖVP und FPÖ angeführt, dass der Mittelbau zu dominat sei, es zu wenige Professoren gebe, wodurch sowohl das Verhältnis Professoren/ Assitenten als auch Professoren/Studierende schlecht sei; schlecht auch im internationalem Vergleich. Jetzt muss aber das Personalrecht entsprechend angepasst werden.


7. Mai 2004

Ein Beitrag zur Uni - Politik in der Neuen Züricher Zeitung: Erschöpfung statt Wertschöpfung.


15. März 2004

Eine Entgegenung von Andrea Kdolsky zum "Sachbuch": Die Privilegien unserer Staatsdiener. Werner Beninger schildert die absurden Auswüchse des "Berufsbeamtentums" und zeigt die Folgen, die diese "Sonderrechte" nach sich ziehen. Beamtenrepublik Österreich. Die unheimlichen Privilegien unserer »Staatsdiener« , Verfasser: «Werner Beninger», 14,3 x 21,5 cm, 184 Seiten, EUR: 17,95 CHF: 32,50, ISBN: 3-8000-7027-8.


26. Jänner 2004

Brief der GÖD an den DV der Unis betreffend der fehlenden Pensionskassenregelung für "alte" V-Profs nach §49f VBG, da ja die Regierung den Forderungen nach mehr als 10% DG-Beiträgen nicht nachkommen wollte und die Kompetenz nunmehr dem DV per Gesetz übertragen hatte (eigenwillig: per Gesetz einen Vetrag zu fordern!)!



Der Verfassungsgerichtshof hat Freitags betr.UG 2002 entschieden. Eine Zusammenstellung der Meldungen und Reaktionen aus der APA: zusammengestellt dankenswerterweise vom ULV der TUWien



Die als Betriebsräte agierenden DAs der Uni Wien haben mit Frau VR Dr.Sebök Betriebsvereinbarungen geschlossen, ua. betr Arbeitsverträge, Prüfungsentschädigungen, Funktionsgebühren, Gleitzeit etc.: Eine Zusammenstellung der Abkommen, mit detaillierten Eurosätzen findet man öffentlich zugänglich für alle Interessierte: auf der Homepage von der Personal-VR




15. Jänner 2004

Mitteilung der GÖD und der beiden Bundessektionen betreffend der Implementierung des UG 2002 und der Folgen für die Universitätsmitarbeiter, die am 1.1.2004 im Dienststand der Unis waren!






19. Dezember 2003

Die neue Gehaltstabelle für die Unis, dankenswerterweise zusammengestellt von Koll. L. CALL, Uni Innsbruck, DA Vorsitzender, für ab 1.1.2004 !






11. Dezember 2003

Die BS hat eine neue Telefonnummer: 534 54 116 bzw fürs Fax: 534 54 124

KV Aussendung vom 11.12.2003 der GÖD zwecks Klarstellung der Unabdingbarkeit des VBG

KV Aussendung vom 21.11.2003 der GÖD über den Stand der KV-Verhandlungen







Die 2. Dienstrechtsnovelle wurde im NR beschlossen, siehe auch Homepage des Parlamentes



An der gültigen Rechtslage betreffend der jetzt im Dienststand befindlichen Kollegen im BDG und VBG betreffend der Habilitation ändert sich nichts:

#### Original Message ##### Betreff: Anfrage vom 15.7.2002, Datum: Mon, 26 Aug 2002 18:46:33 +0200, Von: Matzenauer Lothar, Sehr geehrte Frau Dr. G...!

Ihre Anfrage vom 15.7. wurde an mich weitergeleitet. Ich kann Ihnen Folgendes antworten:

1. § 103 Abs. 11 UG 2002 bezieht sich als "Dauerrecht" auf jene Wissenschafter bzw. Künstler, die sich in einem Arbeitsverhältnis zur (neuen) Universität und in keinem Bundesdienstverhältnis befinden. Auf die Universitätsassistenten, die sich im prov. oder definitiven Dienstverhältnis befinden, sowie auf die in der vergleichbaren Phase befindlichen Vertragsassistenten ("alten Rechts") findet § 103 Abs. 11 keine Anwendung. § 170 BDG 1979 bzw. § 55 VBG betr. Überstellung ins Dozentenschema sind nicht auf Habilitationen gem. UOG 1993 bzw. KUOG eingeschränkt und gelten daher für diesen Personenkreis weiter.

2. Für Assistenten im prov. und def. Dienstverhältnis einschl. der Assistenten gem. § 176a ist sowohl nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des UG 2002 (1.10.2002) als auch nach dem Zeitpunkt des vollen Wirksamwerdens des UG 2002 (1.1.2004) eine Definitivstellung - sei es nach der Habilitation, sei es im Verfahren gem. § 178 BDG - möglich.

3. Für die Antragstellung gilt wie bisher: rechtzeitig, d.h. ein Jahr vor Ablauf der 6 Jahre des prov. Dienstverhältnisses (Vorsicht: bei Assistenten gem. § 176a BDG laufen die 6 Jahre ab der Erstbestellung!).

4. Wie bisher bei einschlägigen Habilitationen: Definitivstellung mit der Überleitung ins Dozentenschema mit dem auf die Habilitation folgenden Semester. In einem Definitivstellungsverfahren gem. § 178 BDG ersetzt die Habilitation bekanntlich die Definitivstellungserfordernisse in Forschung und Lehre.

Ich hoffe, damit Ihre Fragen - etwas verspätet - beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen Lothar Matzenauer



22.Oktober 2003
G-529d/03 - Dr.G/Na

Universitätsgesetz 2002 - Uni - Kollektivvertrag
Klausurtagung von Dachverband der Uni und der GÖD am 17./18. Oktober 2003;

Wichtiger Verhandlungsfortschritt


In Verhandlungen mit dem Dachverband der Universitäten konnte weitgehende Einigung über die Vertragsmuster für die Lehrbeauftragten und für die Ärzte in Facharztausbildung erreicht werden. Detailfragen betreffend die Einstufung, die Einkommensstruktur und die Einkommensverläufe werden in Untergruppen weiter behandelt. Mitte November 2003 werden die Verhandlungen fortgesetzt.
Dr. Wilhelm GLOSS, Univ.Prof. Ddr. Walter SCHRAMMEL, (Vors.Stv. der GÖD), (Vors. des Dachverbandes).







3.Oktober 2003

Die BS hat in ihrer heutigen Sitzung an Stelle des durch Emeritierung ausgeschiedenen ordentlichen Mitgliedes Koll. o.Prof. Hans Lexa Koll. o.Univ.Prof. Wolfgang Zach der Uni Innsbruck, zur Zeit Vors. des UPV, kooptiert. em.o.Prof. Lexa wurde als Experte betr. Finanz und Budget kooptiert.

Ziel ist die Fokussierung auf alle möglichen Problemkreise, die sich vorallem bei der Erarbeitung des KV auftun werden! Nur gemeinsam können wir unser Ziel erreichen!






29.September 2003



**Pensionen**

Das neue kleine Pensionslexikon, dankenswerterweise verfasst von GÖD-Stellv.Vors. Mag. P.Korecky, findet sich als pdf File unter

http://www.goedfsg.at/ zum Runterladen




25.August 2003



*** KV-Verhandlungen !"**

KV Aussendung vom 22.8.2003

KV Aussendung






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