Archiv
In ihrem Browser muss JavaScript aktiviert sein !


22.Juli 2003



*** Abwehrstreik im öffentlichen Dienst war notwendig *** gewerkschaftliche Erfolge bei der Pensionsreform***

Erfolg für GÖD:

Analyse der Eckpunkte und Beispiele zur Pensionsreform für BDG und VBG durch Dr.N.Schnedl derGÖD

Veränderungen für öffentlichen Dienst BDG und VBG






22.Juli 2003



*** Abwehrstreik im öffentlichen Dienst war notwendig *** gewerkschaftliche Erfolge bei der Pensionsreform***

Erfolg für GÖD:

Analyse der Eckpunkte und Beispiele zur Pensionsreform für BDG und VBG durch Dr.N.Schnedl derGÖD

Veränderungen für öffentlichen Dienst BDG und VBG




18.Juni 2003



*** Abwehrstreik im öffentlichen Dienst war notwendig *** gewerkschaftliche Erfolge bei der Pensionsreform***

In letzter Sekunde wurden die Eckpunkte partiell entschärft und zT erträglich gemacht. Erfolg für GÖD:

Veränderungen für öffentlichen Dienst BDG und VBG

Analyse der Eckpunkte durch Dr.N.Schnedl derGÖD

Abänderungsantrag

geänderter Gesetzestext für Beamte, aufbereitet für Bundesrat

Im Zusammenhang mit dem Beschluss der Pensionsreform darf ich euch die folgende Presseinformation übermitteln: Fritz Neugebauer: "Die GÖD arbeitet weiter an einer gerechten Pensionsreform mit." "Die ursprüngliche Vorlage zur Pensionsreform, die nicht zustimmungsfähig war, ist durch intensive Verhandlungen bis in die letzte Nacht hinein, erträglich gestaltet worden", erklärt GÖD-Vorsitzender Fritz Neugebauer im Rahmen der Pensionsreformdebatte im Parlament......... "Die GÖD wird auch weiterhin an einer gerechten Pensionsreform mitarbeiten, die eine mittel- und langfristige Sicherung unserer Pensionen unter Bedachtnahme auf die budgetären Auswirkungen gewährleistet. Als Gewerkschafter legen wir die Hände nicht in den Schoss, unbefriedigend gelöste Problemfelder stehen für uns weiterhin auf der Tagesordnung", schließt Fritz Neugebauer.

Dazu ein Originalzitat der "Krone" vom 12. Juni 2003: "Er hat seine Schäfchen ins Trockene gebracht." Metaller-Gewerkschafter Nürnberger erklärte, warum Beamten-Gewerkschafter Neugebauer doch noch der Pensionsreform zugestimmt hat. MfG. Hermann Feiner


6.Juni 2003

******

Ganztägiger Abwehrstreik im öffentlichen Dienst war notwendig !!! Die Bundesregierung hat Streikmaßnahmen herausgefordert, weil sie in der Frage Pensionsreform nach wie vor auf die konstruktiven Alternativvorschläge der GÖD nicht eingegangen ist. Dieses wichtige Reformvorhaben, von dem alle betroffen sind, kann nur dann auf breite Akzeptanz stoßen, wenn ein intensiver sozialpartnerschaftlicher Dialog ohne Zeitdruck stattfindet, an dessen Ende eine tragfähige Lösung steht. Noch immer ist die vorliegende Pensionsreform (Regierungsvorlage nach Abänderungen) in ihren Auswirkungen dramatisch. Analysiern Sie die beiden Gegenüberstellungen, die Seitens der GÖD gemacht wurden: ASVG bzw VBG und und BDG und PG



Diese katastrophale budgetäre Lage der Universitäten im Jahr 2003 und der daraus resultierende Aufnahmestopp war ebenso ein wichtiger Streikgrund! Aus dem BMBWK wurde folgende Erklärung übermittelt: Text und Zahlen . Die Arbeiterkammer hat den Budgetentwurf genau analysiert und folgende Stellungnahme im Mai 2003 verfasst, aus der ich mir erlaubt habe die unirelevanten Teile zu kopieren: Analyse und Zahlen . Danke an die AK in Wien.





30.Mai 2003

******

Ganztägiger Abwehrstreik im öffentlichen Dienst notwendig !!! Die Bundesregierung hat Streikmaßnahmen herausgefordert, weil sie in der Frage Pensionsreform nach wie vor auf die konstruktiven Alternativvorschläge der GÖD nicht eingegangen ist. Dieses wichtige Reformvorhaben, von dem alle betroffen sind, kann nur dann auf breite Akzeptanz stoßen, wenn ein intensiver sozialpartnerschaftlicher Dialog ohne Zeitdruck stattfindet, an dessen Ende eine tragfähige Lösung steht. Noch immer ist die vorliegende Pensionsreform (Regierungsvorlage) in ihren Auswirkungen derart dramatisch, dass nur mit einem Verlustdeckel eine Erträglichkeitsgrenze erreicht werden kann. Verfassungsrechtliche Bedenken wurden nicht hinreichend ausgeräumt.

Das Angebot der Bundesregierung an die Sozialpartner ist unzureichend, betrifft derzeit ausschließlich den ASVG-Bereich und beinhaltet in der Frage der Harmonisierung einen Verfassungsbruch!!!

Neben den oben genannten bestehen noch folgende Hauptkritikpunkte:

* 45 Versicherungsjahre sind genug!!! Wenn ein Pensionssystem nach 45 Versicherungsjahren keinen abschlagsfreien Pensionsantritt ermöglicht, ist es menschenverachtend und muss geändert werden.

* Familienpolitische Signale fehlen!!! Es muss gewährleistet werden, dass die Durchrechnungsspanne pro Kind um drei Jahre verringert wird (Überschneidungskürzungen müssen ausgeschlossen sein). Teilzeitarbeit zur Übernahme von familiären Aufgaben muss wie Vollzeit angerechnet werden.

* Durchrechnung führt zu dramatischen Kürzungen der Pension!!! Die Ausdehnung der Durchrechnungsspanne auf 40 Jahre erfolgt ohne entsprechende Begleitmaßnahmen. Diese wären: o Änderung der Aufwertungsfaktoren (entspr. Lohnsteigerung) o Ausschluss der Rückwirkung und Aufsetzen auf die Reform 97 o Bessere Abfederungsmaßnahmen für Frauen (siehe oben) o Pensionskassenregelung für alle

Eine Verlustbegrenzung alleine ist zu wenig!!!

* Die Anhebung des Pensionsantrittsalters erfolgt zu abrupt!!! Der Alternativvorschlag der GÖD sichert den Vertrauensschutz und eine moderate Anhebung bis 2028.

* Hacklerregelung nach wie vor mit Abschlägen versehen!!! Es wurde lediglich das Abschlagsgrenzalter verschoben. Trotzdem könnten ab 1.1.2004 bei der Hacklerregelung Abschläge in der Höhe von 6,3% entstehen und werden entsprechend dem Pensionsantrittsalter steigen.

* Erhöhung der Abschläge ohne Übergangsregelung!!! Mit 1.1.2004 sollen die Abschläge ohne Übergangsregelungen auf 4,2% (3,36 Prozentpunkte im öffentlichen Dienst) erhöht werden. Mit der Pensionsreform 2000 wurden Übergangsregelungen aus verfassungsrechtlichen Gründen geschaffen, die mit der vorliegenden Reform außer Kraft gesetzt werden. Die Alternativvorschläge der GÖD blieben unberücksichtigt.

* Harmonisierung mit den Betroffenen!!! Unabdingbar mit der Harmonisierung verknüpfte Eckpunkte der GÖD wie z.B. Besoldungsreform, Abfertigung, nur für Neueintretende, freiwilliges Optionsrecht, keine Zwangsüberführung, etc. müssen erfüllt werden.

Streikziel am Dienstag, dem 3. Juni 2003 ist daher: Zurückstellung der Regierungsvorlage bis durch Verhandlungen die weitestgehende Umsetzung unserer Alternativvorschläge erreicht ist!!!

Geschlossenheit und Solidarität ist die einzig zielführende Strategie und gleichzeitig eine Stärkung unserer Position für die Zukunft!!!

Mit kollegialen Grüßen! Fritz Neugebauer

Ausserdem ist es angebracht, dass die UniversitätslehrerInnen auch gegen den Personalaufnahmestopp seit ca Ostern und vermutlich für den Rest von 2003 an ihren Unis und gegen die katastrophale budgetäre Situation im Jahr 2003 und vermutlich auch in den Folgejahren ihren Unmut erheben, da dadurch neben der "Weltklasse" zB wieder mehr unklare Beschäftigungen und Lückenzeiten auftreten, die im Pensionrecht auch katastropahle Wirkung haben.

Diese katastrophale budgetäre Lage der Universitäten im Jahr 2003 und der daraus resultierende Aufnahmestopp ist ebenso ein wichtiger Streikgrund!





30.April 2003

***APA Aussendung der BS 13***PENSIONSREFORM***




"Es ist genug! Wir können den unqualifizierten und sozial nicht vertretbaren Reformversuchen dieser Bundesregierung nicht länger tatenlos zuschauen. Der Rundumschlag gegen Bildung, Wissenschaft, Gesundheit und Verwaltung gipfelt nun in der Schaffung einer neuen arm - reich Gesellschaft durch die vorgelegten Entwürfe zur Pensionsreform. Während die Schulen und Universitäten finanziell und personell ausgehungert werden und sich einige wenige durch politische Ränkeschmiede noch schnell bereichern, muß die breite Masse der österreichischen Arbeitnehmer befürchten schmerzhafte Abstriche in allen Bereichen des täglichen Lebens über sich ergehen zu lassen und am Ende ihrer beruflichen Laufbahn der neuen Armut ausgeliefert zu sein. Rette sich wer kann!", entrüstet sich Andrea Kdolsky, Vorsitzende der Hochschullehrergewerkschaft, GÖD.

In ihrer Sitzung am 25.4.2003 unterstützte die Bundessektionsleitung für Hochschullehrer/GÖD einstimmig die Beschlüsse inklusive der angedrohten Kampfmaßnahmen des Zentralvorstandes der GÖD. "Wir sind bereits im vorigen Jahr für unsere berechtigten Anliegen in die Öffentlichkeit gegangen, und es ist offensichtlich notwendig diesen Weg weiter zu gehen!", so Kdolsky.

1. Im universitären Bereich kommt es einer unglaublichen Provokation gleich, dass weiterhin alle Abgeltungen, die nach langwierigen Verhandlungen von den zuständigen Regierungsvertretern versprochen und mit Handschlag besiegelt wurden, noch immer nicht budgetiert sind, und auch in absehbarer Zukunft den Unis nicht zur Verfügung gestellt werden.

Laut Mitteilung des BMBWK "erfolgt die Budgtezuteilung an die Rektoren zur Zeit auf Basis des Budgets 2001". Diese lapidare Aussage bedeutet: keine Inflationsanpassung, kein Budget für die bereits ausverhandelten Klinikerzulagen (KA-AZG) , sowie die Gehaltserhöhungen für die KollegInnen der neuen Säule I (wissenschaftliche Mitarbeiter in Facharztausbildung), kein zusätzliches Geld für die Arbeitgeberabgaben der neuen VBs, kein Abfedern der Struktureffekte ("Weltklasse-Unis ade"), und natürlich keine Abdeckung für die von dieser Regierung beschlossene Implementierung des UG 2002 (das in dieser Form außer der Regierung niemand wollte).

Alleine an der Stammuni Innsbruck fehlen im Personalbereich 4,5 Mio Euro, also mehr als 5%, die auch nicht mehr durch Einsparungen bei Investitionen und Betriebsmittel wettgemacht werden können, da auch diese mittlerweile zu knapp sind. Folglich sind Weiterverlängerungen und Neuaufnahmen nicht möglich ("Aufnahmestopp!"). Dies ist offensichtlich politische Absicht. Durch Reduktion der Hochschullehrer werden nun Studenten bei Prüfungen in übergroße Kinosäle verfrachtet; dies erhöht die soziale Kompetenz der Studierenden durch gesteigertes Gemeinschaftsgefühl und kostet dabei nur die Gehrer´schen Studienbeiträge.

"Der wiederholte Wortbruch durch diese Regierung hat System."

Nach dem Überfahren der Universitäten und dem Wortbruch der damaligen Vizekanzlerin vor immerhin 50 Zeugen erstaunt es jetzt nur mehr ausländische Beobachter, daß die zwei Monate alte Regierungserklärung nichts mehr gilt und der Bundeskanzler und seine schlösserbewohnenden MinisterInnen die Sozialpartner bei der Pensionsreformdiskussion ausladen.



2. "Wir sprechen uns gegen die in dieser Form vorgelegte Pensionsreform, die einer räuberischen Attacke gleicht, aus!", endet Kdolsky.

Die BSL 13 / GÖD fordert:

- Sofortige Einbeziehung der Sozialpartner in einen konstruktiven Diskussionsprozeß

- umfassenden Vertrauensschutz (bestehende Verträge)

- Schaffung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen

- Erhaltung der Kaufkraft (während und nach der Erwerbstätigkeit)

Rückfragehinweis:

Dr. A. Kdolsky, Vorsitzende der Bundessektion für Hochschullehrer/GÖD

Tel: 0676/5420263


24.April 2003

***PENSIONSREFORM***

Stellungnahme zur Dienstrechtsnovelle - Budgetbegleitgesetz 2003 betr. Pensionsreform

Der Brief von Vors. F. Neugebauer an BK Schüssel befindet sich im Ordner archiv als Pensionsreform GÖD




23.04.2003 Beschluss des Zentralvorstandes vom 23. April 2003

Der Zentralvorstand der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hat in seiner Sitzung am 23. April 2003 folgende Themen behandelt und nachstehende Beschlüsse gefasst:

Auszug:

Pensionsreform

Die Entwürfe von Novellen (ASVG und Beamtenbereich) zur Pensionsreform werden vom Zentralvorstand der GÖD in der vorliegenden Form abgelehnt.

Die Alternativvorschläge entsprechend der an das BMöLS gerichteten Stellungnahme werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend klarzustellen, dass entsprechend der heutigen Einigung zwischen ÖGB und WKÖ eine parlamentarische Behandlung nicht vor 30.9. dieses Jahres erfolgen darf. Damit soll den ausstehenden sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen, mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung, genügend Raum gegeben werden.

Der Zentralvorstand beschließt für den Fall der Nichterfüllung dieser Forderung gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen.



11.04.2003, Pensionsreform: Die Position der GÖD, Klausur am 10. April 2003

Mit Befremden stellt die GÖD fest, dass die Erstellung von Gesetzesentwürfen ohne vorangegangene Befassung der Sozialpartner in krassem Widerspruch zur Regierungserklärung des Bundeskanzlers, nämlich der Einladung an die Sozialpartner an der Zukunftsgestaltung für Österreich aktiv mitzuarbeiten, steht . Die Verkürzung der Begutachtungsfrist auf 4 Wochen ist bei einem so bedeutenden Gesetzesprojekt in keiner Weise verständlich. Der selbstgewählte Zeitdruck der Bundesregierung und der Verzicht, die Regelungsabsichten einer breitangelegten Diskussion zu unterziehen, gehen zu Lasten der Qualität und der Gerechtigkeit der Rechtssetzung.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst lehnt daher die vorliegenden Gesetzesmaterialien zur Gänze ab.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ist ausdrücklich bereit, für die Sicherung der künftigen Pensionen einen konstruktiven Beitrag zu leisten. Dieser darf allerdings nicht unter dem politischen Druck einer kurz- bis mittelfristig wirksamen Maßnahme der Budgetkonsolidierung stehen, sondern muss als eigenständiges Ziel unter Einbeziehung sozialer Komponenten erarbeitet werden.

Eine "Pensionsreform" dieser Tragweite (mehr als 5 Mio. betroffene Personen) und dieser Größenordnung (Mrd. Euro-Beträge) muss auf folgende 3 Themen eingehen:

1) Die Aufrechterhaltung der Akzeptanz des Systems (gesetzliche Finanzierung der Alterssicherung mit stabiler budgetärer Beteiligung) und damit des Generationenvertrages gebieten die Rücksichtnahme auf umfassenden Vertrauensschutz. Dieser ist durch Regelungsabsichten gefährdet, die in einem Spannungsverhältnis zur Gleichbehandlung, zur Unverhältnismäßigkeit und Plötzlichkeit der Eingriffe sowie zu enteignungsähnlichen Maßnahmen stehen.

2) Vorrangiges Ziel ist die Erhaltung der Kaufkraft der Pensionen (degressive Steigerungsbeträge, und unzureichende Aufwertungsfaktoren wirken dem entgegen; eine signifikante Verkürzung des Durchrechnungszeitraumes ist für die Erhaltung der Kaufkraft unerlässlich), wobei Perspektiven für die jüngere Generation verfolgbar sein müssen (unter anderem neue Dienstrechtsmodelle mit neuen Besoldungsverläufen, beitragsfreie Anrechnung von Studienzeiten, Stärkung der Leistungsfähigkeit der Bundespensionskasse, als Nachholbedarf der Defizite aus der Pensionsreform 1997).

3) Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie darf für Frauen nicht auf eine Leerformel zurückgedrängt werden. Die für Frauen in Aussicht zu nehmenden Maßnahmen müssen an der modernen Erwerbsbiographie von Frauen ausgerichtet sein. Frauen müssen die materiellen Voraussetzungen für die Übernahme von familiären Aufgaben zugesichert bekommen, da sie sonst Gefahr laufen, im Alter in die Armut abzudriften.






Zum gegenständlichen Gesetzesentwurf, der das BDG, PG, VBG etc im Hinblick auf die geplante Pensionsreform ändern soll und uns BS 13 per Fax übermittelt wurde (GÖD Zl. 5.951/2003-Präs/Mag.B-A/Pi am 31.3.2003, GÖD 05584 28.03.2003, Kennung 24.03.2003) bzw. von der Homepage des Parlamentes downgeloaded wurde, erlaubt sich die BS 13 ergänzend zu den schon bekannten Kritikpunkten, die Seitens der GÖD und des ÖGB genannt wurden, wie folgt Stellung zu nehmen:

1) Speziell für die älteren Kollegen, die ca vor 1975 ernannt wurden, handelt es sich nicht nur um einen Vertrauensbruch, ja um einen "Vertragsbruch", da die damaligen Gesetzesgrundlagen eindeutige Anrechnungsbedingungen und Pensionsbedingungen enthielten, die den damals äußerst geringen Anfangsbruttogehalt in der Lebensverdienstsumme per Ernennungsdekret bzw Vertrag wettmachten, sondern schon um einen Betrug, da ihnen nunmehr die zustehenden Ansprüche gestrichen werden. Durch die Umstellung Richtung langem Durchrechnungszeitraum werden nunmehr die damals geringen Gehälter mit einer äußerst geringen Aufwertung zu einer dramatischen Kürzung der Pensionen führen. Diese alten gesetzlichen Regelungen nunmehr als Privileg abzuhandeln und mit einem Federstrich wegzustreichen ist Betrug und Vertrauensbruch. Der Schwenk auf eine private Pensionssäule ist in diesem Alter auch nicht mehr möglich und selbst für die heute 50 jährigen kaum finanziell leistbar.

2) Ein Durchrechnungszeitraum von 45 Jahren ist im akademischen Bereich nicht erreichbar.

3) Der Durchrechnungszeitraum von 45 Jahren ist für das Individuum mit großer Wirkung schlagend und kann selbst nicht reduziert werden, da ein Weiterarbeiten im BDG nach dem 65. Lebensjahr, im Gegensatz zum ASVG bzw VBG, nicht möglich ist.

4) Speziell im universitärem Bereich sind schon seit etlichen Jahren die ersten Beschäftigungsverhältnisse nach dem Studium keine Vollbeschäftigung mehr: Durch Lehraufträge, den immer wiederkehrenden Aufnahmestops und 1/2 bzw. 2/3 Teil- Beschäftigung an Forschungsprojekten im Rahmen des FWF bzw der Teilrechtfähigkeit mit zum Teil lächerlich geringen Gehältern, die zB der FWF genehmigt bzw die nunmehr im Rahmen des "Wissenschaftlichen Mitarbeiters in Ausbildung" bezahlt werden, beginnt ein reguläres Vollbeschäftigungsverhältnis oft erst jenseits von 28 Jahren. Auch sind sehr oft nur Stipendien bzw eben die neuen gesetzlichen Ausbildungsverhältnisse vorgelagert. Frauen werden dadurch mehr als doppelt so stark benachteiligt, da Teilzeit wegen Kindererziehung ihrer wissenschaftlichen Karriere sowieso nicht förderlich ist und nunmehr auch ihre Altersversorgung drastisch reduziert wird. Bei den lächerlich geringen Anfangsgehältern und bei Teilzeit ist eine Privatvorsorge undenkbar.

5) Schon jetzt ist es den Universitäten kaum mehr möglich Professoren zu berufen: Seit dem Übergangsdienstrecht sind diese Verfahren nach VBG §49 f kaum erfolgreich, da es ua für diese VProfs immer noch keine Pensionskassenregelung gibt. Die nunmehr geplante Pensionsreform wird das Problem nur vergrößern, der Wissenschaftsstandort Österreich wird weiter unattraktiver werden.

6) Betreffend eines Todesfalles (Berufsunfähigkeit) von jenen UnivAssistenten und Professoren, die nach Österreich kommen und denen sowieso schon Beitragszeiten in Österreich fehlen, wird bei der Witwen- und Waisenversorgungen eine enorme Pensionslücke auftreten, die dann existenzgefährdend wirkt. Österreichische Berufene haben wenigstens die normale ASVG Versorgung. Auf alle Fälle werden die Unis zu äußerst unattraktiven Arbeitgebern, was die Bildungschancen unserer Jugend und unseren Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort schädigen wird.

7) Das Modell "1/2 Professor ist gleich einem jungen Wissenschaftler" wird somit gänzlich unattraktiv: Nach §50e Abs 3 BDG gibt es die freiwillige Herabsetzung der Wochendienstzeit und dadurch wird Personalbudget frei, um einen Nachwuchswissenschafter neu anzustellen. Durch die pensionsreduzierende Wirkung für den älteren Kollegen wird dies nunmehr nicht stattfinden. Es bietet sich somit wieder eine Chance weniger auf diesem Weg junge Wissenschaftler zu fördern.

8) Alle Punkte der geplanten Pensionsreform nehmen den jungen Bürgern jegliche Chance auf einen Arbeitsplatz. Durch das längere Verweilen im Beschäftigungsverhältnis bleibt Personalbudget gebunden. Auf den Unis wird nunmehr klar, dass das Übergangsrecht, das uns zur "Weltklasse" führen hätte sollen, nur als Sparpaket interpretiert werden kann. Unter dem Argument die "sog." Verstopfung zu lösen und dem wissenschaftlichen Nachwuchs Chancen zu bieten, wurden Kollegen, die ca 5 bis 10 Jahre älter als dieser Nachwuchs waren, von der Uni unter juristischer Gewaltanwendung entfernt. Als Karotte wurde ihnen ein Neubewerben auf Grund von freiwerdenden Stellen versprochen. Nunmehr werden diese Stellen nicht frei, da die älteren Kollegen länger bleiben müssen und wieder bietet sich somit eine Chance weniger auf dem Weg "1/2 Professor ist gleich einem jungen Wissenschaftler" junge Wissenschaftler zu fördern. Der zu fördernde Nachwuchs hatte von allem Anfang an keine Chance, da ja wegen der Sparprogramme die Budgets gedeckelt wurden und es somit zu keinen Personalaufnahmen kam bzw. kommt.

BS 13





17.März 2003

***REGIERUNGSPROGRAMM***



Regierungsprogramm

Regierungserklärung

Unsere Stellungnahme als Presseaussendung dazu




***GATS***






GATS und die Öffentliche Bildung, ein Beitrag der Bundessektion 10, Pflichtschullehrer, aber interessant für alle von uns!





28.November 2002



Am 24. November 2002, 02:12, war in der NZZ am Sonntag zu lesen: Karrieregrab Schweiz. Ein deutscher Professor der ETH Lausanne wird unter mysteriösen Umständen entlassen. Der Fall erregt Aufsehen an deutschen Universitäten und beschädigt den Ruf des Forschungsplatzes Schweiz. «Sapere aude» lautete der Titel einer Antrittsvorlesung, die ein neu berufener Professor für Umweltwissenschaften an der ETH Lausanne fast auf den Tag genau vor vier Jahren hielt. Unter dem kantschen Motto der Aufklärung - zu Deutsch: Habe den Mut, deinen Verstand zu gebrauchen - präsentierte er seine Vorstellungen, wie angehende Ingenieure im Vorlesungsbetrieb zu eigenem Denken statt schläfrigem Nachschreiben angeregt werden könnten. Vier Jahre später, im Oktober dieses Jahres, erscheint in «Forschung & Lehre», dem solide-biederen und konservativen Organ der deutschen Professorenschaft, an prominenter Stelle und über sechs Seiten ein Beitrag mit dem merkwürdigen Titel «Jemand musste Josef K. verleumdet haben . . .». Was die deutschen Professoren hier zu lesen bekommen, ist eine Groteske der kafkaesken Art zum Thema «Wie Wissenschafter in der Schweiz um ihre Existenz gebracht werden können» (so der Untertitel):



Die Vollversion unter folgendem link zugänglich



Was nun erzählt wird, ist eine einzige albtraumhafte Schauergeschichte, in der Dieter G. zu erfahren sucht, warum man ihn entlassen will, um Akteneinsicht kämpft, für unabhängige Gutachter kämpft. Sie endet damit, dass der ETH-Rat auf Empfehlung des neuen ETH-Präsidenten Patrick Ae. seine Nichtwiederwahl bestätigt. Drei Jahre nach Amtsantritt ist der Professor geschasst, sein Rekurs wird abgelehnt und das Bundesgericht als letzte Instanz lehnt seine Beschwerde ab. Auf www.sapere-aude.ch ist noch viel mehr über new public management und Evaluierung und Räte an Unis zu lesen.



Jeder möge sich Gedanken machen, wie es bei uns weitergehen wird! Natürlich sind diese Geschichten nicht generalisierbar, aber als Gedankenexperiment kann man sich das auch bei uns in Bälde durchaus vorstellen, vielleicht ist "der Deutsche" dann ein ehemaliger ao.Prof. einer österreichischen Uni. Auf jeden Fall sind aber Evaluierungmethoden, Transparenz der künftigen Entscheidungswege und z.B. Ratsentscheidungen an sich schon zu hinterfragen

23.September 2002

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die BSL beschließt das BMBWK aufzufordern, die bereits in Gang gesetzten Implementierungsschritte für das UG 2002 bis nach die Neuwahlen aufzuschieben, wie z.B durch die Nichterlassung der umstrittenenen Wahlordnung zum Gründungskonvent.

Begründung: a) fehlende Finanzierung zur Implementierung im Jahr 2003 durch Budgetprovisorium, b) Personalkapazitäten sind den Studierenden zu widmen und nicht sinnlosen Wahlen, zumal Seitens SP und Grüne schon Änderungen des UG 2002 , wie z.B. bei eigenständigen Medizinunis angekündigt sind, c) peinliche Öffentlichkeitswirkung durch Absetzen schon bestellter Räte, wenn Änderungen im Gesetz vorgenomen werden (z.B. Medizin), d) es sollen keine irreparablen Schritte gesetzt werden bzw. Rechtsunsicherheit hervorgerufen werden.



Der nunmehr vorliegende Kollektivvertragsentwurf zu den Pensionskassen der VProfs wird abgelehnt. Begründung: u.a. Kapitalmarktrisiko wird dem Berufungswerber übertragen und mit 10% ist der Arbeitgeberbeitrag zu gering. Dieser KV ist nicht leistungsorientiert und erlaubt nicht, dem Werber seine Altersversorgung einigermassen nachvollziehbar darzulegen!

Die Vertreter der BS 13 der GÖD stellen anlässlich der Übermittlung des obgenannten KV fest, dass dieser im Zusammenwirken mit dem gültigen Übergangsrecht im VBG nicht geeignet ist, wettbewerbsmäßig und international konkurrenzfähig eine Berufungspolitik an österreichische Universitäten sicherzustellen. Eine erfolgreiche Berufungspolitik wird nicht möglich sein, da es, speziell im Vergleich zu unseren Nachbarländern Schweiz und Deutschland, keinen Beamtenstatus gibt, Berufungsangebote und diverse Ausgaben steuerlich nicht voll abschreibbar sind, wie eben auch z.B. diese Pensionskassenzahlungen steuerlich nicht abschreibbar sind (sie sind durch die Einschleifregelung in der Topfsumme der Sonderausgaben nicht abschreibbar). Auch übernehmen in den Nachbarländern die Unis bzw. der Bund den Nachkauf offener Beitragssummen bis zu 50%; abgesehen von allen anderen steuerlichen Unterschieden, wie die volle Absetzbarkeit von Arbeitszimmern etc. Im Unterschied zum "bewährten Politikermodell", das uns auferlegt wurde, werden im Ausland leistungsorientiert höhere Beiträge seitens des Arbeitgebers bezahlt, und erhalten die Politiker eine längere Gehaltsfortzahlung (bis 1 Jahr) als umgerechnet unsere Professoren Abfertigung ( ca. 3 bis 4 Monatgehälter) bekommen werden. Der Beitrag des Bundes von 10 % ist zu gering; mit der Rektorenkonferenz war, sagt Rektor Winckler, 16 - 18 % vorgesehen, um nennenswerte Beträge zu erzielen. In Deutschland kommt man auf etwa 75 % Pensionshöhe und bezahlt keine Sozialversicherungsbeiträge! Auf Grund der dann erzielbaren Gesamtpensionsleistung ist der bewirkte Lebenseinkommensabstand der Professoren Österreichs im Vergleich zu Deutschland unüberbrückbar hoch, da in Deutschland nach wie vor - bei etwa gleichem oder höherem Gehalt - ohne Leistung seitens des Dienstnehmers ein Pensionsversorgungsanspruch von bis zu 75% besteht und erreicht wird. Späteinsteiger dürfen nicht schlechter als Früheinsteiger gestellt werden, ansonsten bekommen wir keine der besten Professoren mehr. Dazu sind zusätzliche Beiträge des Dienstgebers (Nachkauf von Versicherungszeiten) erforderlich.

Nach diesem KV ist es bei der Berufung nicht möglich, dem Werber klare Aussagen über die zukünftige Pensionsleistung zu geben. Da das Prinzip der Beitragsorientiertheit angewendet wird, ist die Leistung kaum vorherzusagen und es wird dem Werber das volle Kapitalmarktrisiko übertragen, was speziell für Betrachtungen der Invalidität und Hinterbliebenenversorgung schwerwiegend ist.

Es wird hiermit raschest eine Neuverhandlung des KV Richtung Leistungsorientiertheit und eine Novellierung des VBG verlangt, um diese Probleme zu mildern, derart dass im §49f flexiblere und höhere Gehaltssummen sowie die Möglichkeit höherer Abfertigungen als Berufungszusagen eingebaut werden, um dem Werber zugmindesten finanziell die Möglichkeit einer privaten Vorsorge zu eröffnen.



23.September 2002

Von der APA

Studie: Warum Österreich keine Nobelpreisträger mehr hat 1 Utl.: Grazer Soziologe untersuchte und verglich Lebensläufe von Laureaten - Schulsystem, fehlende Postgraduate-Ausbildung und interne Uni-Organisation als Ursachen =

Wien/Graz (APA) - Warum hat Österreich seit Jahrzehnten keinen Nobelpreisträger hervorgebracht, während die Zahl von US-Laureaten geradezu explodiert und andere kleinere Länder wie Schweiz oder Schweden bezogen auf die Einwohnerzahl immer noch so gut abschneiden wie die USA? Dieser Frage ist der Grazer Soziologe Max Haller nachgegangen. Er hat die Lebensläufe von elf österreichischen Nobelpreisträgern untersucht und systematisch mit jenen von elf österreichischen Wissenschaftern und elf ausländischen Nobelpreisträgern verglichen, die in ausführlichen Interviews befragt wurden. Seine Ergebnisse präsentiert Haller Ende dieser Woche auf dem Weltkongress für Soziologie in Brisbane (Australien). Von allen drei untersuchten Gruppen stammen nur die ausländischen Nobelpreisträger zum Teil auch aus Arbeiter- oder Bauernfamilien, während die österreichischen Nobelpreisträger und die befragten heimischen Wissenschafter (v.a. Professoren der Uni Wien und Graz und aus ähnlichen Disziplinen wie die Nobelpreisträger) ausschließlich aus Mittel- und Oberschichtfamilien kommen. "Die enorme Bildungsexpansion der letzten Jahrzehnte hat offenbar nicht zu einer entsprechenden Verbesserung der Chancengleichheit und zur Herausbildung einer neuen Bildungs- und Wissenschaftselite geführt, die jene ersetzen könnte, die Österreich früher einmal besaß", erklärte Haller im Gespräch mit der APA. Der Soziologe macht dafür zwei Ursachen verantwortlich: zum einen das zweigliedrige Schulsystem, das die Jugendlichen schon im Alter von zehn Jahren in zwei unterschiedliche Zweige (AHS und Hauptschule, Anm.) sortiert. Damit würden aber viele Talente unter jenen ungenutzt gelassen, die nur die Hauptschule besuchen. Zum anderen gebe es unzureichende Bemühungen zur Erkennung und Förderung von herausragenden Begabungen bei den Studierenden. Hier kritisiert Haller vor allem das Fehlen von Programmen für die Doktoranden- und Postgraduiertenausbildung auf hohem wissenschaftlichen Niveau. Weitere Hemmnisse für wissenschaftliche Spitzenleistungen ortet Haller in der internen Organisation der Unis. Der Soziologe nennt vor allem die Belastung der Hochschullehrer mit Aufgaben, die mit Forschung selber nichts zu tun haben, primär durch Verwaltung und Gremienfunktionen. "Das immer noch wirksame, ständisch geprägte Kuriensystem führt nicht nur zu ineffizienten Verwaltungsabläufen, sondern auch zu vielen unnötigen Konflikten, Misstrauen und Spannungen", sagte Haller. Aus der Untersuchung zieht Haller auch Schlüsse im Hinblick auf die Rolle von Gesetzgebung und Staat bei der Hochschul- und Wissenschaftspolitik: "Betrachtet man die österreichischen und die ausländischen Nobelpreisträger, so war etwa der Beamtenstatus oder eine ähnlich gut abgesicherte Position in außeruniversitären Forschungseinrichtungen kein Hindernis, sondern sogar förderlich für wissenschaftliche Kreativität." Daraus leitet der Soziologe ab, dass das Universitätsgesetz (UG) 2002 "vielleicht einige richtige Schritte setzt - vor allem jenen zu mehr Autonomie, aber auch sehr fragwürdige Aspekte enthält". Eine Totalreform der Hochschulen, eine Ablösung staatlicher Rahmenverantwortung durch marktähnlichen Wettbewerb zwischen den Hochschulen scheint ihm ein problematischer Weg.

Studie: Warum Österreich 2 - Australien auf falschem Weg Utl.: Muhr: Ökonomische Kriterien dürfen nicht primäre Grundlage für Unis sein Wien/Graz/APA =

"Dieser Weg hat sich gerade in Australien als sehr negativ erwiesen", betonte Rudolf Muhr vom Institut für Germanistik der Universität Graz im Zusammenhang mit der Studie von Max Haller. In Australien, wo Muhr mehrmals gearbeitet hat, sei ab Mitte der neunziger Jahre eine Reform eingeleitet worden, die den Unis striktes ökonomisches Denken auferlegt habe: "Das zentrale Maß des Erfolgs ist heute die Anzahl der Studenten, die Zahl der Absolventen und nicht primär das fachliche Niveau der Ausgebildeten oder die Forschungsleistungen", so Muhr gegenüber der APA. Institute, die nicht genug Studenten vorzuweisen haben, würden zugesperrt oder zusammengelegt und die Forscher entlassen. Die Autonomie der Universitäten und die ökonomische Orientierung der Ausbildung stelle sich nach nur sieben Jahren als großer Fehlschlag heraus und habe vergangenes Jahr die Regierung zum Handeln gezwungen. Muhr zieht aus dieser Entwicklung den Schluss, dass Wissenschafter ihre Tätigkeiten und ihre Produktivität legitimieren müssen. Für den Germanisten ist es aber der falsche Weg, wenn man ökonomische Kriterien als primäre Grundlage betrachtet: "Die Universitäten haben zentrale gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die mit diesem Kriterium nicht erfasst werden, ja sogar zu einem Abbau dieser Funktion führen." Dadurch würden nicht nur die Unis geschwächt, sondern die Gesellschaft als Ganzes, da ihr dadurch wichtige unabhängige Instanzen abhanden kämen und die Ausbildung auf ausschließlich verwertbare Fertigkeiten ausgerichtet werde. Dies wiederum lasse in der Folge die Grundlagenforschung verkümmern.

Max Haller und Muhr sind der Meinung, dass der einzig sinnvolle Weg zu langfristig positiv wirksamen Reformen der österreichischen Unis darin bestehe, diese schrittweise und in ganz konkreten Teilbereichen zu vollziehen. Dabei müssten auch die Wirkungen früherer Maßnahmen - etwa des Universitätsorganisationsgesetzes 1993 - sorgfältig evaluiert und in die Neuansätze einbezogen werden. Konkret schlagen die beiden Experten die Etablierung professionalisierter Universitäts-Administratoren auf mehreren Ebenen statt der Konzentration aller Entscheidungen nur bei Rektor und Senat, die Etablierung kompetitiver Doktoranden- und Postgraduierten-Studien- und Forschungsprogramme sowie die Beschränkung staatlicher Politik auf Rahmenprogramme, die den einzelnen Universitäten mehr effektiven Freiraum in der Gestaltung ihrer inneren Struktur erlauben, vor. Außerdem sollten Verfahren zum Nachweis der jährlichen Leistungen des wissenschaftlichen Personals, unabhängig von seinem Rang, in Form fachspezifischer Punktesysteme eingeführt werden. Besondere Forschungsleistungen sollten auf dieser Basis honoriert werden, sei es durch das Gehalt, durch die Gewährung von Forschungsfreisemestern bzw. die Reduzierung der Lehrverpflichtungen, meinen Haller und Muhr.

Die Studie Hallers über die österreichischen Nobelpreisträger wird Mitte September im Passagen Verlag in Wien unter dem Titel "Kontexte und Karrieren. Österreichs Nobelpreisträger und Wissenschafter im historischen und internationalen Vergleich" erscheinen.
10.September 2002

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Subject: Eine interessante Präzisierung

von MR. Lothar Matzenauer zur Definitivstellung/Überleitung von Mittelbau-Kolleg/innen, die sich noch im "alten Dienstrecht" befinden, die sicher auch für Ihre Uni-Angehörigen von Interesse ist, deshalb bitte ich um dementsprechende Verbreitung. Ich werde die Antwort auch auf unserer DA-Homepage ablegen, lg wolfgang meixner, DA, Universität Innsbruck



#### Original Message #####

Betreff: Anfrage vom 15.7.2002

Datum: Mon, 26 Aug 2002 18:46:33 +0200

Von: Matzenauer Lothar

Sehr geehrte Frau Dr. G...!

Ihre Anfrage vom 15.7. wurde an mich weitergeleitet. Ich kann Ihnen Folgendes antworten:

1. § 103 Abs. 11 UG 2002 bezieht sich als "Dauerrecht" auf jene Wissenschafter bzw. Künstler, die sich in einem Arbeitsverhältnis zur (neuen) Universität und in keinem Bundesdienstverhältnis befinden. Auf die Universitätsassistenten, die sich im prov. oder definitiven Dienstverhältnis befinden, sowie auf die in der vergleichbaren Phase befindlichen Vertragsassistenten ("alten Rechts") findet § 103 Abs. 11 keine Anwendung. § 170 BDG 1979 bzw. § 55 VBG betr. Überstellung ins Dozentenschema sind nicht auf Habilitationen gem. UOG 1993 bzw. KUOG eingeschränkt und gelten daher für diesen Personenkreis weiter.

2. Für Assistenten im prov. und def. Dienstverhältnis einschl. der Assistenten gem. § 176a ist sowohl nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des UG 2002 (1.10.2002) als auch nach dem Zeitpunkt des vollen Wirksamwerdens des UG 2002 (1.1.2004) eine Definitivstellung - sei es nach der Habilitation, sei es im Verfahren gem. § 178 BDG - möglich.

3. Für die Antragstellung gilt wie bisher: rechtzeitig, d.h. ein Jahr vor Ablauf der 6 Jahre des prov. Dienstverhältnisses (Vorsicht: bei Assistenten gem. § 176a BDG laufen die 6 Jahre ab der Erstbestellung!).

4. Wie bisher bei einschlägigen Habilitationen: Definitivstellung mit der Überleitung ins Dozentenschema mit dem auf die Habilitation folgenden Semester. In einem Definitivstellungsverfahren gem. § 178 BDG ersetzt die Habilitation bekanntlich die Definitivstellungserfordernisse in Forschung und Lehre.

Ich hoffe, damit Ihre Fragen - etwas verspätet - beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen Lothar Matzenauer



5.September 2002

Auch die Neue Züricher Zeitung macht sich um die Unis und um ihre Lehre und Forschung Sorgen.

Aus dem Feuilleton der NZZ (Beilage für Deutschland) vom Freitag 30.8.2002 rauskopiert:

NZZ als Ganzes in pdf

NZZ1 als kleine jpg

NZZ2 als kleine jpg





1.August 2002

U Z G 2k2 - - Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Anbei unsere APA- Aussendung zum UZG 2k2 Beschluss und zu seinen Auswirkungen



APA der GÖD-BS 13 und eine biologische Betrachtung von Koll. Bachmann



Eine Analyse des UZG 2k2 von Rektor Winckler von der Uni-Homepage nach der parl. Beschlussfassung




5.Juli 2002

U Z G 2k2 - - Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Anbei der Bericht zum UZG 2k2


An die APA, sg Herrn Redaktuere, beil unser heutiger Beschluss zum Unigesetz 2002.

Die BSL 13 hat in ihrer Sitzung am 5. 7. 2002 im Anschluss an die letzten Gespräche mit den Koalitionsparteien einstimmig beschlossen, das UG 2002 auch weiterhin in seiner Gesamtheit bedingungslos abzulehnen, da es keinerlei substantielle Verbesserungen gegeben hat.

Gründe für diese Ablehnung sind unter anderem,

· dass es trotz ernsthafter Argumentation seitens der Gewerkschaft nicht gelungen ist, eine empfindliche Schlechterstellung des überwiegenden Teils der Universitätsbediensteten zu verhindern ­ die Abschaffung der Mitbestimmung und damit der Ausschluss eines Großteils der Bediensteten von der Mitverantwortung für Forschung, Erschließung der Künste, der Lehre und Gestaltung der Studien bedeutet eine unakzeptable Abwertung der Betroffenen und eine Gefährdung des international ausgewiesenen, hohen Standards unserer Universitäten,

· dass eine verbindliche Zusage für die Finanzierung der Grund- und Mehrkosten nach wie vor aussteht,

· dass eine Zerschlagung der Universitäten Wien, Innsbruck und Graz durch die Schaffung von Medizinuniversitäten mit den entsprechenden Konsequenzen für das Personal ­ mehr Spitalsdienst, weniger Forschung ­ nicht verhindert werden konnte und

· dass nach wie vor die versprochene Autonomie eine leere Worthülse geblieben ist, da keine Angehörigen der Universität im Universitätsrat sitzen dürfen und es damit dort auch kein Stimmrecht des Betriebsrates gibt.

Die BSL 13 fordert das Präsidium der GÖD auf, diesen Beschluss für seine endgültige Stellungnahme zum UG 2002 zu übernehmen.

A.Kdolsky, G.M.Steiner, H.Sassik, BS 13 der GÖD.

Herbert SASSIK 1040 TU Wien, Wiedner Hauptstrasse 8-10/138 +43 1 58801 13120



24.Juni 2002

U Z G 2k2 - - Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Anbei der APA Bericht zu der Stellungnahme der gewerkschaftlichen Organisationen zum UZG 2k2


Stichwort: Bildung/Universitäten/Reform/Gesetze/Österreich

Eingelangt am 24.06.2002

APA W&B vom 24.06.2002

Rubrik: Bildung--- Zukunftsweisende Hochschulpolitik statt Uni-Gesetz 2002--- Utl.: ÖGB, AK, GÖD, BUKO und ÖH - gemeinsame Forderungen

Wien(OTS) - Das Universitätsgesetz 2002 soll nach dem Regierungsplan noch vor der Sommerpause vom Parlament beschlossen werden. ÖGB, AK, die Bundessektion HochschullehrerInnen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) und die Bundeskonferenz des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals (BUKO) sprechen sich gemeinsam gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf aus: In einem Brief fordern sie alle Abgeordneten auf, dem Universitätsgesetz 2002 nicht zuzustimmen und legen ihre Forderungen für eine zukunftsweisende Uni- Reform vor.

Nachfolgend die Hauptforderungen von ÖGB, AK, der Bundessektion der HochullehrerInnen in der GÖD, BUKO und ÖH:

Zukunftschancen der Jugend sicherstellen

Die Studienbedingungen müssen verbessert, der freie Hochschulzugang muss ausgebaut werden. Das Universitätsgesetz 2002 leistet dazu keinen Beitrag, im Gegenteil: Das Einfrieren der Budgets auf dem Stand von 2002 wird mittelfristig zur Einführung eines Numerus Clausus führen, fürchten die fünf Organisationen. Sie fordern die Abschaffung der Studiengebühren, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Studium und eine verstärkte Qualitätssicherung an den Universitäten, um bessere Studienbedingungen sicherzustellen.

Demokratie ausbauen und Arbeitsbedingungen verbessern

Mehr Mitbestimmungsrechte für Studierende und Uni-Beschäftigte und bessere Arbeitsbedingungen an den Universitäten sind zwei weitere Hauptforderungen in dem gemeinsamen Papier. Das Universitätsgesetz 2002 schließt den Großteil der Universitätsangehörigen von der Mitbestimmung aus, da der Senat und alle anderen Gremien professorendominiert sind. Das wissenschaftliche Personal wird durch die zahlreichen Befristungen demotiviert. Die fünf Organisationen verlangen ein "leistungsorientiertes Dienstrecht, das eine durchgängige Laufbahn ermöglicht" und ausreichende finanzielle Mittel, damit es nicht zu einer verstärkten Abwanderung der qualifiziertesten MitarbeiterInnen und einer generellen Personal- Aushungerung an den Universitäten kommt.

Auch aus frauenpolitischer Sicht wird das Universitätsgesetz 2002 heftig beanstandet: Da ein nennenswerter Frauenanteil am wissenschaftlichen Personal nur beim Mittelbau gegeben ist, wird die Überwertigkeit der Professorenschaft in den Gremien die Männerdominanz weiter verstärken. Vermisst wird von den fünf Interessenvertretungen zudem eine gesamtösterreichische Entwicklungsplanung. Die hochschulpolitischen Zielsetzungen des Bundes bleiben de facto unklar - und sind damit auch nicht auf ihre Einhaltung überprüfbar, warnen die Interessenvertretungen der Uni- Beschäftigten und Studierenden.

Rückfragehinweis: ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Mag. Martina Fassler-Ristic, Tel. (++43-1) 534 44/480 DW, Fax.: (++43-1) 533 52 93, http://www.oegb.or.at

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS *** (Schluss) mfr





21.Juni 2002

U Z G 2k2 - - Herausforderungstag der GÖD

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Anbei der APA Bericht von der gestrigen Pressekonferenz zum UZG 2k2


APA W&B vom 20.06.2002 Rubrik: Bildung Uni-Reform: Kein Streik vor dem Sommer

Utl.: Neugebauer: Bei Nicht-Entgegenkommen aber "nicht ganz störungsfreier" Herbst - Khol kündigt Abänderungsantrag an

Wien (APA) - An den Universitäten wird es vor dem Sommer keinen Streik gegen das geplante neue Universitätsgesetz (UG) geben. Die Gewerkschaft verhandle bis zur Beschlussfassung des Gesetzes Anfang Juli auf parlamentarischer Ebene noch über Abänderungen, betonte der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) am Donnerstag bei einer Pressekonferenz. Ein Streik würde sich damit "gegen jemanden richten, auf dessen Hilfe wir angewiesen sind" und beeinträchtige darüber hinaus den für die Studenten wichtigen Prüfungsbetrieb, so Neugebauer. ÖVP-Klubobmann Andreas Khol kündigte unterdessen einen Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage des UG an.

Sollten die Vorstellungen der Gewerkschaft im Gesetz allerdings keine Berücksichtigung finden, kündigte Neugebauer eine "nicht ganz störungsfreie Eröffnung" des Uni-Betriebs im Herbst an. Knackpunkte sieht der GÖD-Vorsitzende vor allem bei der Mitbestimmung des Mittelbaus und bei der klaren Darstellung der Finanzierung von Mehrkosten - hier müsse noch "eine Reihe von Lobby-Arbeit" geleistet werden. In einem Brief habe Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F) zwar die nötigen Finanzmittel zugesichert, auf konkrete Punkte wie die Mehrausgaben für den Arbeitnehmerschutz oder andere Implementierungsschritte wäre darin aber nicht eingegangen worden, so Neugebauer.

Bei einer Pressekonferenz skizzierte Khol die Eckpunkte des Abänderungsantrags: So solle etwa klargestellt werden, dass dem künftigen Uni-Rat die Aufgaben eines Aufsichtsrats zukommen. Beim Prüfungswesen würden außerdem Wünsche der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) berücksichtigt, der Mittelbau solle stärker abgesichert werden. Klare Regelungen werde es auch für die Tiefengliederung der Universitäten geben. Festgehalten wird laut Khol auch an der Schaffung eigener Medizin-Universitäten.

Weniger optimistisch als Neugebauer zeigte sich der stellvertretende Vorsitzende der Hochschullehrer-Sektion in der GÖD, Gert Michael Steiner. Bei Gesprächen mit Parlamentariern "wurde uns ein freundliches Gesicht gemacht, aber Zusagen hat es nicht gegeben". Klar sei auch, dass die Biennalsprünge der Bediensteten nicht abgedeckt würden - "hier wird von den Unis erwartet, dass beim Personal eingespart wird", so Steiner. Der Rektor der Universität Wien, Georg Winckler, habe auch schon praktisch das UG vorweggenommen und die Budgets nicht wie bisher an die Fakultäten, sondern an die einzelnen Studienrichtungen verteilt. Kritik gab es dafür auch von der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH): Dies werde zu massiven Einschnitten im Lehrveranstaltungsangebot in Bereichen wie Biologie und Physik führen, hieß es in einer Aussendung. (Schluss) aku/og/bei

APA0334 2002-06-20/12:44 201244 Jun 02



17.Juni 2002

U Z G 2k2 - Stand der Gespräche mit den Parlamentsklubs - Herausforderungstag der GÖD

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Anbei die APA-Aussendung des Vorsitzenden der GÖD Fritz Neugebauer betreffend den Stand der Gespräche GÖD- BS 3 und BS 13 mit Parlamentsklubs der GRÜNEN, der ÖVP und der FPÖ (mit dem Klub der SPÖ wird noch am Freitag gesprochen).

In der anschließenden eingehenden Diskussion wurde deutlich, dass die Einschätzung der Ergebnisse der Gespräche bei allen Beteiligten (GÖD-Zentrale, BS 13, BS 3) etwa gleich ist: Die Fragen zur Finanzierung des Gesetzes und der notwendigen Begleitmaßnahmen - wie z.B. die Pensionskassenfrage - bleiben nach wie vor unbeantwortet.

Bei den Rechten der ao. Professoren gibt es von allen Klubs Zusagen, dieses Problem sowohl hinsichtlich Lehre als auch hinsichtlich der Forschung zu klären (betrifft allerdings bis jetzt immer nur die Rechte der gegenwärtigen ao. Profs).

Zur Frage der Mitbestimmung war - ausser von den GRÜNEN - kein Reformwille zu bemerken: Die FPÖ sieht sie in einer privatwirschaftlich geführten Universität als obsolet an, die ÖVP sieht diesen Punkt als schwieriges Problem.

Zur Sicherung der Arbeitsplätze, insbesondere den Schutz der allgemeinen Universitätsbediensteten vor Änderungskündigungen, wurden von allen drei Klubs positive Zusagen gemacht.

Auch zur Stellung des Betriebsrates im künftigen Universitätsrat - er soll Sitz und Stimme haben - gab es positive Signale, bei der FPÖ allerdings nur hinsichtlich Personalangelegenheiten.



Insgesamt eine schwache Ausbeute und das Angebot, im Zuge der Verhandlungen im Unterausschuss des Nationalrates weitere Verhandlungen mit der GÖD zu führen, da beide Regierungsparteien an einer Zustimmung der GÖD und der Betroffenen intersessiert sind!?

Die Gewerkschaftszentrale konnte sich heute allerdings nicht zur Ausrufung eines Streiks entschließen. Die Begründung dafür liegt vor allem darin, dass man ja die Abgeordneten gewinnen möchte, den Forderungen der GÖD nachzukommen und dies nicht durch einen Streik zum gegenwärtigen Zeitpunkt gefährden möchte. Wohl steht auch die Sorge hinter diesem Entschluss, eine ähnlich machtvolle Aktion wie am 24. April könne in dieser Woche nicht mehr zustande kommen.



Wegen des großen Ernstes der Situation wurde aber für Donnerstag 20.6.2002 eine Pressekonferenz der GÖD (Neugebauer, BS13, BS 3) angesetzt, bei der jedenfalls - wie auch in der APA-Aussendung des Vorsitzenden angedeutet - klargemacht werden soll, dass, sollte es zu keiner befriedigenden Lösung kommen, der Beginn des Studienjahres 2002/03 ebenso in Frage steht, wie die Mitwirkung der Betroffenen an der Implementierung des Gesetzes.

Darüberhinaus sollte der Donnerstag als "Herausforderungstag" von den Universitäten dazu genützt werden, in Veranstaltungen (welcher Art auch immer) und mit Protestresolutionen an die Abgeordneten erneut auf unsere Anliegen hinzuweisen.

Mehr war nicht drinnen.

A.Kdolsky, G.M.Steiner, H.Sassik, BS 13.



APA der GÖD

11.Juni 2002

U Z G 2k2 - Erste Gespäche mit Parlamentarieren!!!!


APA- Aussendung der BS 13 - Hochschullehrer in der GÖD betr. Universitätsgesetz 2002

Der von der GÖD durchgeführte Warnstreik hat zu bis dato zu keiner Erfüllung der Hauptforderungspunkte zum Universitätsgesetz 2002 geführt. Um einen Fortschritt in der Durchsetzung der gewerkschaftlichen Standpunkte zu erreichen, hat die GÖD heute gestartet im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen alle Möglichkeiten der gewerkschaftlichen Einflussnahme einsetzen. Heute fand in äußerst freundlicher und offener Atmosphäre das erste Gespräch der GÖD und der beiden Bundessektionen unter Vors F.Neugebauer und Vorsitzende und Vertreter der beiden BS mit den Klubobleuten und Wissenschaftssprechern dazu statt. Mit Univ.Prof. A. van der Bellen und ao.Prof. K.Grünewald von den Grünen wurden unsere Forderungen diskutiert :

Ø Echte Autonomie im Sinne von Selbstbestimmung,

Ø Demokratische Mitbestimmung bei der Gestaltung der Universitäten,

Ø Erhalt der Arbeitsplätze für alle Bediensteten der Universitäten,

Ø Klarer Finanzierungsplan mit verbindlichen Zusagen des Finanzministers,

und für die Detailpunkte dazu volles Verständnis und Unterstützung im parlamentarischen Prozess gefunden: der Unirat darf nur Aufsichtsratsfunktion haben, wobei dort die volle Mitwirkung nach der Arbeitsverfassung für Betriebsräte vorzusehen ist. Betreffend demokratischer Mitbestimmung können nicht 70% der Universitätslehrer und 100% der Allgemeinbediensteten nur Anrecht auf 1 bis 2 Sitze und Stimmen im Senat haben und 30 % haben mit 7 die absolute Mehrheit. Dieser Senat und nicht der Rat sollen für die Senatswahl entscheidend sein!

Betreffend Arbeitsplatzsicherheit war Konsens mit den Parlamentariern , dass nach wie vor fixe Zusagen des Finanzministers nötig sind, um die Mehrkosten , die dieses Reformvorhaben bringt, abzudecken. Vorrückungen, Beförderunegn bzw Struktureffekt, Pensionskassen etc fehlen im Budgetplan, damit wird das Budget immer geringer und Kündigungen werden nötig sein. Demzufolge ist im Gesetz vorzusehen, dass, wie in den bisherigen Ausgliederungen üblich, für 2 Jahre nach vollem Rechtswirken ein Kündigungsschutz der jetzigen Vetragsbediensteten wegen der Organisationsänderung einzuführen ist. Darüber hinaus ist nicht verständlich, warum das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz nicht auch für Universitätslehrer gelten sollen. Wo findet sich die 38/40 Stundenwoche? Zeitausgleich und Mehrdienstzeitregelungen fehlen ebenfalls!

Wir stellten gemeinsam u.a. fest, dass in der nunmehrigen Regierungsvorlage die angekündigten Versprechungen nicht gehalten wurden, die jetzigen aoProfs ( ca 3600 Kollegen österreichweit) behalten nicht ihre "alten" Rechte. Sie sind weiterhin als "andere Universitätslehrer mit Lehrbefugnis" zur Mitarbeit verpflichtet und sind nicht eigenverantwortlich für ihre Forschungstätigkeit. Im Senat haben die "echten" Professoren nach wie vor n/2 plus 1 = absolute Mehrheit, womit auch das Recht zu Leitern gewählt werden zu können bzw das Recht des Senates die Satzung zu beschließen ebenfalls Farce sind! Es darf nicht eine per Gesetz definierte absolute Mehrheit geben, das führt jedes Gremium ad absurdum! Die Satzung ist von einem den Grundsätzen der Demokratie entsprechend zusammengesetzten Senat (Paritäten!!) mit Zweidrittelmehrheit und nicht nur mit einfacher Mehrheit zu beschließen, da sie ja "Verfassungsrang" hat. Auch die negativen Auswirkungen auf den Lehr- und Forschungsbetrieb der geplanten eigenständigen Medizinunis wurden gemeinsam festgehalten.

Wir hoffen, dass auch bei den folgenden Gesprächen ein ähnliches Verständnis für unsere Anliegen für eine positive Weiterentwicklung österreichischer Universitäten seitens der Parlamenatarier vorzufinden sein wird.

BS 13, A. Kdolsky, Vors. und H.Sassik, stellv. Vors. 11.6.202 13Uhr15.


28.Mai 2002

U Z G 2k2 !!!

Das Universitätszerstörungsgesetz! Der Beschluss des Zentralvorstandes - Streik! Der von der GÖD durchgeführte Warnstreik hat zu einer Annäherung in den Hauptforderungspunkten zum Universitätsgesetz 2002, aber keiner Erfüllung geführt. Diese Punkte sind:

Ø Echte Autonomie im Sinne von Selbstbestimmung

Ø Demokratische Mitbestimmung bei der Gestaltung der Universitäten

Ø Erhalt der Arbeitsplätze für alle Bediensteten der Universitäten

Ø klarer Finanzierungsplan mit verbindlichen Zusagen des Finanzministers

Um einen weiteren Fortschritt in der Durchsetzung der gewerkschaftlichen Standpunkte zu erreichen, wird die GÖD im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen alle Möglichkeiten der gewerkschaftlichen Einflussnahme einsetzen. Sollten diese Anstrengungen nicht den geforderten Erfolg haben, behält sich die GÖD weitere gewerkschaftliche Maßnahmen vor.

Hinsichtlich der in den einzelnen Punkten in Aussicht genommenen gewerkschaftlichen Maßnahmen überträgt der Zentralvorstand dem Präsidium die Ermächtigung, zum gegebenen Zeitpunkt im Einvernehmen mit den betroffenen Bundessektionen geeignete gewerkschaftliche Maßnahmen zu beschließen und umzusetzen.


26.Mai 2002

U Z G 2k2 ist da!!!

Schwarzes Brett des BMBWK: Regierungsvorlage zum Universitätszerstörungsgesetz: Änderungen bescheiden! http://www.bmbwk.gv.at/start.asp?isIlink=1&bereich=1&l1=&l2=&l3=&OID=7088#

Das Universitätszerstörungsgesetz: die durchgeführten Änderungen bescheiden!
Der österr. Dozentenverband analysiert und stellt fest, dass die Versprechungen nicht gehalten wurden, die jetzigen aoProfs behalten nicht ihre "alten" Rechte. Sie sind weiterhin als "andere Universitätslehrer mit Lehrberfugniss" zur Mitarbeit verpflichtet und sind nicht eigenverantwortlich. Im Senat haben die "echten" Professoren nachwievor n/2 plus 1 = absolute Mehrheit, womit auch das Recht zu Leitern gewählt werden zu können ebenfalls eine Farce ist! Desweitern kann man feststellen, dass es sich nach wie vor um eine neue Werteverfassung für die Universitäten mit einer betriebsförmigen Struktur handelt, in der der Eigentümerwillen umgesetzt werden soll, der aber nicht in demokratischer Manier sondern über ein Gremium umgesetzt wird, das aus Nichtuniangehörigen besteht, wodurch eine Steuerung der Universitäten durch unifremde Personen erfolgen wird. Der Unirat hat immer noch wesentliche Genehmigungs- und damit Entscheidungskompetenzen und wählt den Rektor. Der zweite Arm der Zange sind die Leistungsverträge mit dem Ministerium dar. Durch beide Maßnahmen wird sowohl die Autonomie der Unis wie auch ihre Selbststeuerung abgeschafft: wo bleibt die Wissenschaftfreiheit? Da betriebsförmige Strukturen per se eben nicht demokratisch sind, entfällt die demokratische Mitbestimmung!

Analyse des DV


15.Mai 2002

G-156/02 - Dr.G/Na Information bBetr.: Entwurf eines Universitätsgesetzes 2002

Das Gespräch von Experten des BMBWK mit Experten der GÖD (Zentrale, BS 3 + 13) am 8. Mai 2002 auf der Grundlage von legistischen Textvorschlägen des Ministeriums für das Universitätsgesetz 2002 hat zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt, da die gewerkschaftlichen Hauptforderungspunkte

· echte Autonomie im Sinne von Selbstbestimmung

· demokratische Mitbestimmung bei der Gestaltung der Universitäten

· Erhalt der Arbeitsplätze für alle Bediensteten der Universitäten

· klarer Finanzierungsplan mit verbindlichen Zusagen des Finanzministers nach wie vor nicht gelöst sind.

Diese Zusammenkunft war praktisch die letzte Gelegenheit vor der Beschlussfassung der Regierungsvorlage im Ministerrat am 21. Mai 2002, eine Übereinstimmung der Standpunkte in den 4 Hauptfragen zu erreichen. Den Vertretern des BMBWK wurde der Ernst der Situation abermals klargemacht. Voraussetzung für die gewerkschaftliche Akzeptanz des Universitätsgesetzes 2002 bleibt die Erfüllung der 4 Hauptforderungspunkte. Um diese werden wir nach dem 21. Mai 2002 durch verschiedenste Einflussnahmen auf die parlamentarische Behandlung ringen.

Mit gewerkschaftlichen Grüßen. Dr. Wilhelm GLOSS Vorsitzender Stellvertreter

5.Mai 2002

****Scientific American untersucht in seiner Ausgabe April 2002 die Publikationsrate in USA und EU: Österreich publiziert mehr pro Million Einwohner als USA und EU-Durchschnitt und Japan. Die Steigerung in den letzten 5 Jahren war mit 6.05% wirklich Weltspitze! Das sollte unsere Regierung beachten, bevor das UZG 2002 gemeinsam mit dem tollen Dienstrecht unsere Unis runterfährt!****0402scicit3.htm****0402news06.gif****
3.Mai 2002

BS 13 und BS 3 Vertreter waren gemeinsam mit GÖD-Spitze bei BM Gehrer wegen UZG 2002: Uni-Warnstreik zeigt Wirkung

Utl.: Bundesministerin Gehrer: "Es wird keine einzige Kündigung geben."

Die vier Warnstreikziele waren heute Gegenstand einer Verhandlungsrunde der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst bei Bundesministerin Elisabeth Gehrer. Dabei wurde hinsichtlich einer echten Autonomie und der demokratischen Mitbestimmung bei der Gestaltung der Universitäten seitens der Bundesministerin Veränderungswillen gezeigt. Diesbezüglich wurden schriftliche Abänderungen des bisherigen Entwurfes bis zum 8.Mai 2002 zugesagt.

"Es wird keine einzige Kündigung geben", sicherte die Bundesministerin bei der Frage des Erhalts der Arbeitsplätze für alle Uni-Bediensteten zu.

Von der GÖD wurde ein klarer Finanzierungsplan mit verbindlichen Zusagen des Finanzministers verlangt. Um diese noch offene Frage definitiv zu klären, bedarf es noch weiterer Gespräche mit dem Bundesminister für Finanzen.
3.Mai 2002

Eine Universitätsausbildung wird in den USA zunehmend zu einem "Luxus", den sich immer weniger Menschen leisten können. Die Kosten für College und Universität sind nach einer neuen Studie in den vergangenen Jahren deutlich stärker als die Einkommen gestiegen. http://science.orf.at/science/news/50807.


29.April 2002

prof. mathis, ordentl. prof. für wirtschafts- und sozialgeschichte an der univ. innsbruck hat einen offenen brief an bm gehrer verfaßt, den über 40 weitere profs. mitunterzeichnet haben, er ist als PDF-file für die homepage und zur weiterverbreitung: brief_mathis_gehrer.pdf. Desweiteren: anbei ein PDF-File der Rede von Frau Prof. von Werlhof anl. des Streiktages am 24.4.2002 in der Innsbrucker Innenstadt. Von Werlhof ist darin vor allem auf die neoliberalen Zusammenhänge der Universitätsreform eingegangen. Unter Hinweis der Autorinnenschaft darf die Rede (lt. LSL/GBA Tirol/Ibk - wolfgang meixner) verbreitet werden: vwerlh.pdf .


25.April 2002

****UZG nicht verfassungskonform? Gutachten des Verfassungsdienstes: verfassungdienst.pdf!****






letztes Update:
Kontakt: office.bv13=at=goed.at