
Bundesvertretung "Universitätsgewerkschaft- Wissenschaftliches und künstlerisches Personal"
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19. Feb. 2010
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Erfolg der GÖD
Gemeinsam mit der Gehaltsanpassung wurde auch der 1. Nachtrag zum KV positiv abgeschlossen, der einige Problemfelder bereinigt, eben die Gehaltserhöhung bringt, die Elternkarenz berücksichtigt , den Fahrtkostenzusschuss vereinfacht und studentische Mitarbeiter bei Projekten absichert und ihnen generell in der vorlesungsfreien Zeit einen korrekten Nebenjob ermöglicht. Der 1. Nachtrag zum KV, Jänner 2010, wurde am 18. Jänner 2010 von den Partner unterschrieben und ist
großteils inhaltlich rückwirkend mit 1.Okt 2009 in Kraft ! (lt. Kundmachung in Wiener Zeitung am 30.1.2010 mit Registerzahl KV 30/2010, Katasterzahl XXI-II/97/3 beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz am 28.1.2010 hinterlegt.)
Hier finden Sie den "Kunsttext" des nunmehr gültigen KV.
Nur eine leistungsfähige und mitgliederstarke Gewerkschaft ist dazu in der Lage: treten Sie, falls Sie noch nicht Mitglied sein sollten, also bei! Nur von den Vorteilen zu profitieren ist in einer Solidargemeinschaft nicht nett und fair. Beitrittsformulare finden Sie bei der GÖD:
www.goed.at
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7. Jänner 2010
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Erfolg der GÖD
Bei den Gehaltsverhandlungen für 2010 hat das Verhandlungsteam aus BV 13 und 16 und der GÖD-Spitze einen respektablen Erfolg einfahren können. Nur eine leistungsfähige und mitgliederstarke Gewerkschaft ist dazu in der Lage: treten Sie, falls Sie noch nicht Mitglied sein sollten, also bei! Beitrittsformulare finden Sie bei der GÖD:
www.goed.at.Nur von den Vorteilen zu profitieren ist in einer Solidargemeinschaft nicht nett und fair.
PRESSEAUSSENDUNG 22.12.09
Erste Gehaltsrunde bei Uni-Kollektivvertrag bringt plus 0,9 Prozent und 4 Euro
Die Premiere der Gehaltsverhandlungen der Vertragspartner des Uni-Kollektivvertrages (KV) wurde vergangene Woche mit einer Einigung abgeschlossen: Mit 1. Jänner 2010 werden die Gehälter der Universitätsmitarbeiter/innen um 0,9 Prozent und 4 Euro (Zuschlag zum monatlichen Gehalt) analog des Gehaltsabschlusses der Bundesbediensteten angehoben. Mit dieser Gehaltsrunde verständigten sich die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und der Dachverband der Universitäten als KV-Partner darauf, das Personal nicht unterschiedlich zu behandeln, da zwei Drittel der Bediensteten (Beamte und Vertragsbedienstete, die vor dem 1.1.2004 angestellt wurden) dem Gehaltschema des Bundes unterliegen.
Konkret bedeutet diese Gehaltssteigerung, dass der niedrigste Ansatz im KV um 1,19 Prozent und der höchste Ansatz des KV um 0,95 Prozent angehoben werden. Diese Regelung kommt Bezieher/innen von niedrigeren Gehältern aufgrund der staffelwirksamen 4 Euro stärker zugute.
Dr. Wilhelm Gloss,
Vorsitzender-Stellvertreter der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Univ.-Prof. Dr. Georg Winckler,
Vorsitzender des Dachverbandes der Universitäten
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4.Nov. 2009
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Auf Grund unserer GÖD - Aktivitäten ist es schlussendlich gelungen die gewerkschaftlichen Forderungen betreffend der UG Novelle in Verhandlungen mit den BMWF vor dem Parlamentsbeschluss durchzusetzen. Die Änderungen, vorallem betreffend Betriebsräte und UniRat, Kettenverträge und Lektoren, finden sich im Abänderungsantrag auf der Homepage des Parlaments, im Bundesgetzblatt und in einigen neuen Büchern, die das UG auch partiell kommnetieren.
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26. Juni 2009
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An alle
Nationalratsabgeordneten
die Gewerkschaftsmitglied sind
Offener Brief
24. Juni 2009
Sehr geehrter Herr Nationalratsabgeordneter, oder: Sehr geehrte Frau Nationalratsabgeordnete,
sehr geehrtes Gewerkschaftsmitglied!
Die vorliegende Novelle zum UG 2002 berücksichtigt nicht nur keinerlei die jahrelang erhobenen gewerkschaftlichen Forderungen (einstimmige Beschlüsse des Gewerkschaftstages der GÖD und des Bundeskongresses des ÖGB), sondern verschlechtert in vielen Punkten die Situation an Österreichs Universitäten:
• Einzementieren der fehlenden Mitsprachemöglichkeit der betrieblichen Interessensvertretung im Vergleich zu Industriebetrieben (BR-Vors. ohne Stimmrecht im Universitätsrat).
• Aufheben der vor zwei Monaten erzielten kollektivvertraglichen Einigung gerade für Nachwuchswissenschafter durch:
o per Novelle Verlängerung der Kettenvertragsregelung über das Arbeitsverfassungsgesetz hinaus und
o per Novelle Ausschluss der Lektorinnen und Lektoren aus dem Kollektivvertrag.
Die Aufhebung eines Kollektivvertrages und der Arbeitsverfassung durch Novellierung des Universitätsgesetzes ist nicht akzeptabel!
Diese Novelle benachteiligt vor allem junge Wissenschafterinnen und Wissenschafter und dabei wiederum junge Frauen bzw. Mütter.
Daneben finden sich noch viele Fehler und offensichtliche redaktionelle Versehen wie z. B. die Zuordnung der JungwissenschafterInnen in der Humanmedizin zum Allgemeinen Universitätspersonal.
Wir sehen uns daher gezwungen, Deine gewerkschaftliche Solidarität einzufordern, und dieser Novellierung in dieser Fassung nicht zuzustimmen. Zugleich fordern wir Dich auf, eine Abänderung herbeizuführen, die die einstimmigen Beschlüsse des Gewerkschaftstages der GÖD und des ÖGB-Bundeskongresses berücksichtigt.
Mit gewerkschaftlichen Grüßen
a.o. Univ.-Prof. Dr. Richard Kdolsky HR Dr. Alfred Müller
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23. Juni 2009
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Betriebsrätekonferenz der österreichischen Universitäten,
Wien, am 23. Juni 2009
Offener Brief
An
den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung,
den Präsidenten des ÖGB,
den Vorsitzenden der GÖD,
die Klubobleute der parlamentarischen Parteien,
die WissenschaftssprecherInnen,
die Mitglieder des Wissenschaftsausschusses
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Betriebsrätekonferenz protestiert aufs Schärfste gegen die Regierungsvorlage des Universitätsrechts-Änderungsgesetzes 2009 und zwar insbesondere gegen jene Bestimmungen, die den vor wenigen Wochen abgeschlossenen Kollektivvertrag konterkarieren ehe dieser in Kraft getreten ist.
Wir fordern Sie auf, die Regierungsvorlage entsprechend abzuändern.
1) Die Neufassung des § 109 (2) ist abzulehnen. Die Kettenvertragsregelung ermöglicht es den Universitäten schon jetzt, großzügige Aneinanderreihungen von befristeten Arbeitsverträgen zu Lasten einer vernünftigen Lebensplanung der betroffenen ArbeitnehmerInnen durchzuführen. Die intendierte Möglichkeit, diese Befristungen bis zu zwölf Jahre lang zu erlauben, verkehrt das Kettenvertragsverbot in sein Gegenteil und behindert die Karriereplanung der Betroffenen bzw. unterläuft die vereinbarten Beschäftigungsmodelle des Kollektivvertrags auf das Gröbste.
2) Die wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen in Ausbildung zum Facharzt/Fachärztin unterrichten im klinischen Bereich vieler Medizinuniversitäten 50% der Praktika des Studiums der Humanmedizin. Auf Grund einer formalen Fehlzuordnung werden diese vom Wahlrecht zur korrekten Vertretungsgruppe im Senat ausgeschlossen. Dieses redaktionelle Versehen muss korrigiert werden.
3) Die Neufassung der § 100 Abs 3 bis 6 ist entweder zu streichen oder so zu ändern, dass es den betreffenden LektorInnen offen steht, sich frei für ein Anstellungsverhältnis oder eine Beschäftigung als freie Dienstnehmer(in) zu entscheiden. Andernfalls wäre diese Beschäftigungsgruppe zwingend vom Geltungsbereich des Kollektivvertrags ausgeschlossen und eine Vertretung durch die Betriebsräte nicht möglich. Ein solcher legistischer Einschnitt im Zeitpunkt zwischen Kollektivvertragsabschluss und dessen Inkrafttreten ist völlig inakzeptabel, ganz zu schweigen von der sozialen und arbeitsrechtlichen Diskriminierung dieser Personengruppe.
4) Die Novelle sieht in der Neuregelung der Kompetenzen von Senat, Universitätsrat, Findungskommission und Rektorat eine weitere massive Verstärkung autoritärer Elemente und Möglichkeiten politischer Einflussnahme vor Als Korrektiv wäre zur Absicherung der Kernaufgaben der Universitäten im Interesse der in Forschung/Entschließung der Künste und Lehre tätigen Universitätsangehörigen zumindest das Stimmrecht der Betriebsräte im Universitätsrat vorzusehen.
Kontakt: susanne.mann@uni-ak.ac.at, martin.tiefenthaler@i-med.ac.at, ingwald.strasser@meduniwien.ac.at, schoen@mdw.ac.at
--
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Stefan Schön,
Vorsitzender des Betriebsrates des wissenschaftl. und künstl. Personals an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien,
Tel: 01-71155-82 10,
Fax: 01-71155-82 19,
mobil: 0699-1124 09 84,
mail: schoen@mdw.ac.at,
web: http://www.mdw.ac.at/brw/
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22. Mai 2009
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Der Kollektivvertrag der Universitäten
Der Kollektivvertrag für die 21 Österreichischen Universitäten (nach UG 2002) wurde am 5.5.2009 rechtskräftig unterschrieben. Dies wurde am 22.5.2009 durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Amtsblatt der Wiener Zeitung kundgemacht:
mit Registerzahl KV 182/2009, Katasterzahl XXIII/97/4, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz am 15.5.2009 hinterlegt
mit Registerzahl KV 183/2009, Katasterzahl XXIII/97/5, beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz am 15.5.2009 hinterlegt
Mit Unterschriften der eigentliche KVund der sog. Zusatzkollektivvertrag
Ohne Unterschriften die "suchbaren" Datein des eigentlichen KVund des sog. Zusatzkollektivvertrages
Wer hat verhandelt und schlussendlich diese zum positiven Ende gebracht?
Der Dachverband der Universitäten ist der lt. UG 2002 legitimierte Kollektivvertragspartner auf Arbeitgeberseite. In den DV sind von jeder Uni je ein Vertreter und ein Ersatzvertreter entsandt. Im Verhandlungsteam betreffend Kollektivvertrag sind (in der Reihenfolge und Präzision wie auf der Homepage der Rektorenkonferenz der österr. Universitäten):
Medizinische Universität Wien,
Dr. Markus Grimm,
Stellvertretender Vorsitzender
Universität Salzburg,
Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil,
Stellvertretender Vorsitzender
Technische Universität Graz,
Vizerektor Univ.-Prof. DI Dr. Ulrich Bauer
Universität für Bodenkultur Wien,
Univ.-Prof. DI Dr. Peter Holubar
Universität Linz,
Univ.-Prof. Dr. Rudolf G. Ardelt,
Vorsitzender des Dachverbands
Universität für angewandte Kunst Wien,
Rektor Dr. Gerald Bast,
Stellvertretender Vorsitzender
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien,
Vizerektor Univ.-Prof. Mag. Rudolf Hofstötter
und zur Unterstützung Mag. Doris Schöberl von der UniKO
und von Seiten des ÖGB jene Gewerkschaft die für öffentliche Einrichtungen zuständig ist, nämlich die GÖD (und deswegen eben nicht die GPA) , als Verein der Interessensverteter in Priorität im Vergleich zu einer gesetzlichen Interessensvertretung, wie die AK. Im Verhandlungsteam sind
Dr. Wilhelm Gloss (Verhandlungsleiter, Vorsitzender-Stellvertreter der GÖD)
Mag. Peter Korecky (Vorsitzender-Stellvertreter der GÖD)
Dr. Norbert Schnedl (fallweise, Vorstandsmitglied der GÖD)
Mag. Martin Holzinger (Abteilungsleiter), Mag. Stefan Jöchtl,( alle
Abteilung für Kollektivvertrags- und Arbeitsverfassungsrecht der GÖD)
ao.Univ.-Prof.Dr. Richard Kdolsky (Vors.der BV 13, MedUni Wien)
ao.Univ.-Prof.Dr. Gert-Michael Steiner (Vors.-Stv.der BV 13, Uni Wien)
Ass.-Prof.Dr. Herbert Sassik (Vors.-Stv.der BV 13,TU Wien)
Dr. Alfred Georg Müller (Vors.der BV 16, Uni Wien)
Ing. Hartwig Bittermann bzw Gabriele Waidringer ( Vors. -Stv. der BV 16, TU Wien)
ao.Univ.-Prof. Rudolf Riedmann ( EBV 13, Universität für Musik und darstellende Kunst Wien)
Unterzeichnet wurden 2 Schriftstücke: der eigentliche KVund der sog. Zusatzkollektivvertrag für die Altersvorsorge der Angestellten, die im Übergangsrecht neu aufgenommen wurden, die beide mit 1.Okt.2009 in Kraft treten.
Anzuführen ist hier, dass so ein Rechtswerk nicht von alleine kommt. Nur durch eine kräftige Gewerkschaft, in diesem Fall der Universitätsgewerkschaften BV 13 und 16 der GÖD, ist es möglich so ein Regelwerk zu erarbeiten und auszuverhandeln. Damit meinen wir, dass es spätestens jetzt an der Zeit ist, dass viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Unis, aber auch Beamte und Alt-VBs der Gewerkschaft beitreten, denn nur dadurch sind wir in der Lage auch weiterhin für SIE einzutreten!
Wir vertreten SIE auch weiterhin in der Umsetzung des KV, bei weiteren Gehaltsverhandlungen , die die Gehälter der neuen Angestellten ab dem Jahr 2009 im KV regeln werden. Wir vertreten SIE in diesen weiteren Verhandlungen mit dem Dachverband!
Wir vertreten aber auch Beamte und Alt-VBs, u.a. bei den Gehaltsverhandlungen und allen Dienstrechtsänderungen gegenüber der Republik als Arbeitgeber der Beamten!
Wir, die GÖD, und hier speziell die beiden Bundesvertretungen "Universitätsgewerkschaft 13 und 16" sind auch im Ernstfall bei juristischen Streitigkeiten für SIE da und die GÖD bietet Rechtsschutz!
Wie kommen SIE zu diesen Vorteilen: mit einem Beitritt.
Natürlich ist der Mitgliedsbeitrag hoch. Wenn Sie aber die Leistungen betrachten und z.B. berücksichtigen , dass ein ganze Abteilung der GÖD für Rechtssschutz und Kolleketivverträge zuständig ist, müssen SIE berechnen, dass mit u.a.IHREM Mitgliedsbeitrag diese Abteilungen finanziert werden müssen. Wir Funktionäre der beiden BVs machen aber unsere Tätigkeit ehrenamtlich!
Wenn SIE nun diesen KV downloaden und lesen und auch noch betroffen sind, wäre es nur fair auch der GÖD beizutreten!
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6. Mai 2009
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GESCHAFFT: Wir haben den KV ! Gestern 5.5.2009 wurde dieser Meilenstein rechtskräftig unterschrieben, sh.Homepage der GÖD!
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst / 24.04.2009 / 13:32 / OTS0253 5 II 0539 NOB0001
Kollektivvertrag für Universitätsbedienstete in der Betriebsrätekonferenz am 24. April 2009 mit mehr als 90 % beschlossen
Wien (OTS) - Nach mehr als 5-jährigen Verhandlungen konnte die GÖD
mit dem Dachverband der Universitäten Einigung über einen
Kollektivvertrag erreichen. Dieser wird mit 1. Oktober 2009 in Kraft
treten.
Dieser KV ist ein gelungener Wurf für die umfassende Neugestaltung
der universitären Arbeitsverhältnisse.
Letztendlich ist es der GÖD gelungen, ausnahmslos alle an den
Universitäten Beschäftigten in den Kollektivvertrag einzubeziehen.......
Es wird eine Aufwertung des Erfolgsmodells der Betriebsräte geben,
weil 21 Angelegenheiten - zusätzlich zu den bereits bestehenden
gesetzlichen Ermächtigungen - als den Kollektivvertrag ergänzende
Regelungsfelder benannt sind.
Rückfragehinweis:
Dr. Wilhelm Gloss, Tel.: 0664/1427725,
Mag. Peter Korecky, Tel.: 0664/3363404,
Dr. Richard Kdolsky, Tel.: 0676/6017466,
Dr. Alfred Müller, Tel.: 0664/6027719202.
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0253 2009-04-24/13:32
241332 Apr 09
Von der UniKo-Homepage:......Ardelt: Reihe von Verbesserungen - Hahn: Hilft, gute Köpfe im Land zu halten
Der Vorsitzende des Dachverbandes der Universitäten, Rudolf Ardelt, bezeichnete die Einigung im Gespräch mit der APA als „sehr erfreulich". Der KV bringe eine Reihe von Verbesserungen, vor allem für junge Wissenschafter, etwa durch das neue Laufbahn-modell. Derzeit gebe es für Nachwuchsforscher keine Karriere-Perspektiven, sie müssten nach sechs Jahren ausscheiden, egal wie gut sie waren. „Das war demotiverend", so Ardelt.
Auch das einheitliche Mindestgehalt bedeutet für etliche Mitarbeiter eine deutliche Besserstellung. Beim allgemeinen Personal sei es gelungen, das Gehaltsschema stark zu reformieren, sie erhielten nun höhere Anfangsgehälter, dafür flache sich die
Gehaltskurve später ab.
Nachdem das Uni-Budget für die nächsten Jahre fixiert war, hatten die Rektoren Ende März dem KV prinzipiell zugestimmt, aufgrund der budgetären Ausstattung allerdings nur mit Übergangsbestimmungen. Diese seien von der Gewerkschaft „mit Modifikationen" angenommen, die wiederum von Rektoren akzeptiert würden, sagte Ardelt.
Wissenschaftsminister Johannes Hahn (V) begrüßte in einer Aussendung die Einigung beim KV, damit werde sein Bestreben unterstützt, „Berechenbarkeit und Verlässlichkeit als Grundlagen für Wissenschaft und Forschung zu stärken". Hahn erinnerte an die Finanzierungsgarantie seines Ressorts für den KV in Höhe von rund 140 Mio. Euro bis 2013. Mit dem Uni-KV werde der wissenschaftliche Nachwuchs in Österreich gestärkt, das Regelwerk unterstütze die Universitäten dabei, „junge Akademiker für eine Wissenschaftskarriere zu gewinnen, und gute Köpfe im Land zu halten".
Begrüßt wird die Einigung auch von der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH). Deren Vorsitzender, Samir Al-Mobayyed von der VP-nahen Aktionsgemeinschaft (AG), erwartet sich einen zusätzlichen Anreiz für aufstrebende angehende Wissenschaftler, an einer österreichischen Hochschule tätig zu werden.
Erfreut zeigte sich auch SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl, die den KV gerade für die berufliche Perspektive junger Wissenschafter für besonders wichtig hält. „Mit dem Vertrag sind berechenbare Karrieren möglich und gute Wissenschafter/innen müssen sich nicht mehr gezwungen sehen, ins Ausland oder in die Privatwirtschaft abzuwandern", so Kuntzl. (Schluss) cm/jle/bei
APA0556 2009-04-24/15:52
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4. April 2009
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Wir brauchen den KV !
APA-Aussendung von der GÖD betreffend der Forderungen der Rektoren der österreichischen Universitäten
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30. März 2009
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Wir brauchen den KV !
offener Brief von der GÖD an die Rektoren der österreichischen Universitäten betreffend der Finanzzusagen von BM Hahn.
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4.März 2009
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Wir brauchen den KV ! - Was haben die Rektoren wirklich in Salzburg beschlossen:
Text auf der Homepage der MedUniWien von Rektor Schütz
Wir brauchen den KV !
Brief an die Rektoren bzw offener Brief an die Politik auf der Homepage der GÖD
Aus der APA:
03.03.2009 - Universitäten / Kollektivverträge / Gewerkschaften
Uni-KV: Gewerkschafter fordern "Vollfinanzierung"
Utl.: Budget zweckgebunden zur Verfügung stellen - Unterstützung für
Rektoren=
Wien (APA) - In einem am Dienstag veröffentlichten Offenen Brief
an Bundeskanzler Werner Faymann (S), Vizekanzler Josef Pröll (V) und
Wissenschaftsminister Johannes Hahn (V) fordert die
Universitätsgewerkschaft die "Vollfinanzierung" für den geplanten
neuen Uni-Kollektivvertrag (KV). Den Rektoren solle im Budget
2009/2010 sowie für die Jahre danach das erforderliche Budget
"zweckgebunden - ohne Beeinträchtigung der weiteren universitären
Entwicklung - zur Verfügung gestellt werden".
Ob das weitere Zögern der Rektoren, den KV zu unterschreiben,
berechtigt ist, ist für die Gewerkschafter "schwer nachzuvollziehen.
Weder die Berechnungen der Rektoren, noch jene des Ministeriums sind
uns im Detail bekannt", sagte der Vorsitzende der
Hochschullehrer-Gewerkschaft, Richard Kdolsky, zur APA. Weil man aber
davon ausgehe, dass die Rektoren wirtschaftlich ordnungsgemäß
arbeiten, hätten sie die Unterstützung der Gewerkschaft. Gefordert
sei nun der Wissenschaftsminister, so Kdolsky.
Die Uni-Gewerkschafter fordern das stufenweise Inkraftsetzen des
KV ab 1. April, die gehaltswirksamen Teile sollten mit dem 1. Oktober
2009 in Geltung treten. Für die Personalvertreter ist der KV ein
"wesentlicher Bestandteil des privaten Arbeitsrechtes der
Universitäten und sei "unerlässlich für die Förderung junger
Wissenschafter".
(Schluss) cm/jle/ks
APA0425 2009-03-03/13:57
031357 Mär 09
26.02.2009 - Universitäten / Kollektivverträge / Gewerkschaften / Rektoren
Uni-Kollektivvertrag vor Entscheidung GRAFIK
Utl.: Am Montag beraten Rektoren und Gewerkschaft - Personalvertreter
drohen mit gewerkschaftlichen Maßnahmen
Wien (APA) - Am Montag dürfte die Entscheidung über den seit
langem ausgehandelten, aber mangels Finanzierung noch nicht in Kraft
getretenen Kollektivvertrag (KV) für Universitätsmitarbeiter fallen.
In Salzburg tagt die Universitätenkonferenz, zeitgleich sitzen in
Wien Hochschul-Gewerkschafter und Uni-Betriebsräte zusammen. Für die
Personalvertreter liegt der Ball bei den Rektoren. Diese müssten
angesichts der versprochenen Aufstockung des Uni-Budgets um 400 Mio.
Euro jährlich Grünes Licht für die Finanzierung geben, andernfalls
"wird es wahrscheinlich in Richtung gewerkschaftlicher Maßnahmen
gehen", sagte Uni-Gewerkschafter Richard Kdolsky zur APA.
Bereits 2003 haben die Verhandlungen für den Uni-KV begonnen, 2007
einigten sich der "Dachverband der Universitäten" als
Arbeitgebervertretung und die Gewerkschaft auf das Regelwerk, dessen
Eckpunkte ein neues Laufbahnmodell für Wissenschafter, höhere
Anfangsgehälter und eine Pensionskassenregelung sind. Der KV gilt für
rund 30.000 allgemeine, wissenschaftliche und künstlerische
Uni-Bedienstete. Ein Inkrafttreten des KV scheiterte bisher an der
Finanzierung der dadurch verursachten Mehrkosten, die von den
Rektoren auf 50 bis 80 Mio. Euro jährlich geschätzt wurden. Die
Uni-Chefs beriefen sich immer auf die Zusicherung der Regierung, dass
die Mehrkosten vom Bund extra abgegolten werden.
Nun sollen die Universitäten für die Jahre 2010 bis 2012 400 Mio.
Euro zusätzlich zum bisherigen Budget erhalten - Geld, mit dem nach
Meinung des Wissenschaftsministeriums auch die Mehrkosten des KV
finanziert werden sollen. Seitens der Universitäten gibt man sich
hier aber zurückhaltend. Der Vorsitzende des Dachverbands der
Universitäten, Rudolf Ardelt, meinte auf Anfrage der APA, dass noch
niemand die endgültige Summe des zusätzlichen Budgets kenne und wofür
es gebraucht werde. Das letzte Wort hätten die Budgetverantwortlichen
an den Unis.
Bei der Sitzung der Universitätenkonferenz (uniko) am Montag in
Salzburg ist der KV kein eigener Tagesordnungspunkt. Das Thema wird
aber sicher beim Punkt "Universitätenfinanzierung" zur Sprache
kommen, wobei die Rektoren wenig Freude haben dürften, die KV-Kosten
aus den 400 Mio. Euro zu finanzieren. Auch Kdolsky befürchtet, dass
der KV "auf den Prioritätenlisten einzelner Rektoren nicht ganz oben
stehen wird". Sollten sich die Rektoren weigern, den KV zu
finanzieren, sei es jedenfalls "ein Frage des Wollens und nicht des
Könnens", so der Gewerkschafter, der auf Vorratsbeschlüsse für
gewerkschaftliche Maßnahmen verweist.
Für Kdolsky kann "erst mit Inkrafttreten des Kollektivvertrags der
Paradigmenwechsel von der Beamten- zur Angestellten-Uni vollzogen
werden". Doch selbst wenn es am Montag Grünes Licht gibt, wird laut
Ardelt die organisatorische und technische Umsetzung des neuen KV
noch rund ein halbes Jahr brauchen. Mit Beginn des nächsten
Studienjahres könnte die neue Regelung dann in Kraft treten.
(Schluss) cm/jle/ks
APA0360 2009-02-26/12:53
261253 Feb 09
© APA - Austria Presse Agentur reg.GenmbH.
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12.August 2008
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1.)STELLUNGNAHME DER BV 13 zur Universitätsgesetz - Novelle vom 11.August 2008, wie sie ans Parlament bzw ans BMWF, an den GÖD-Verhandlungsausschuss und den ÖGB (letztere jeweils mit den Beschlüssen des GÖD Gewerkschaftstages aus 2006) geschickt wurde
2.)RESOLUTION zur UNIVERSITÄTSGESETZ - NOVELLE vom 5.Mai 2008
Die Bundesvertretung "Universitätsgewerkschaft- Wissenschaftliches und künstlerisches Personal" BV 13 der GÖD als Vertreter aller wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter der Universitäten, sowohl nach BDG und VBG als auch AngGesetz, hat auf Grund ihres Beschlusses der Stellungnahme zu einer geplanten UG-Novelle vom 21.6.2007 und der einstimmigen Beschlüsse der Anträge Dienstrecht 195-204 (Zuweisung an GÖD-Vorstand zwecks Vollziehung) des 15. GÖD-Gewerkschaftstages im Dezember 2006 in ihrer heutigen Sitzung folgende Resolution einstimmig verabschiedet:
Die BV13 fordert die Umsetzung des Regierungsprogramms: Faculty - einheitliche Hochschullehrer/innengruppe, tenure track, Förderung junger Karrieren, Vereinfachung des Berufungs- u. Habilitationsverfahrens (Zahl der Gutachten, geteiltes Berufungsverfahren)
Dazu im Detail:
1. Rektor und Vizerektoren
a. Rektorswahl durch die Universitätsversammlung
Der Rektor muss sich auf eine breite innerbetriebliche Legitimation stützen können
und sollte daher durch eine Universitätsversammlung gewählt werden.
b. Wiederwahl nur einmal möglich
Dadurch soll gesichert werden, dass neue Ideen und Vorstellungen in die Universität
eingebracht werden.
c. Vetorecht des Senats bei der Bestellung der Vizerektoren
Gewährleistet, dass das Rektorat das Vertrauen der Universität hat.
d. Unvereinbarkeit des Rektorsamtes mit dem Amt als Monokratisches Studienrechtliches
Organ.
2. Senat
a. Mitentscheidung des Senats bei der Entwicklung der Universitäten: Zielrichtung,
Strukturierung, Schwerpunktbildung und Entwicklungspläne.
Die Erstellung der Entwicklungspläne, die Strukturierung und die Schwerpunktbildung
an den Universitäten, haben Auswirkungen, die weit über die Amtsperiode eines
bestellten Rektorats und Universitätsrats hinausgehen. Um in diesem Bereich entsprechende Kontinuität und Nachhaltigkeit zu gewährleisten, bedarf es der Mitentscheidungskompetenz des Senats.
b. Zusammensetzung des Senates: Statt der beiden bisherigen Kurien des
wissenschaftlichen Personals (Professoren/innen, wissenschaftliche künstlerische
Mitarbeiter/innen) sind nun eine neue einheitlichen Gruppe von
Universitätslehrer/innen und die Gruppe der nicht auf Dauerstellen befindlichen
Personen der wissenschaftlichen und künstlerische Mitarbeiter ohne Doktorat vorzusehen; der
Bestellmodus und die Anzahl der Vertreter und die Wahl der Vertreter/innen durch die Angehörigen der jeweiligen Gruppe sind noch zu regeln.
Begründung: Demokratiestärkung, Sicherung der nötigen Fachkompetenz für die
Aufgaben des Senats.
3. Rat
a. Beschränkung der Aufgaben des Universitätsrates auf Kontrollaufgaben
(wirtschaftlicher Bereich) und daher: Verschiebung operativer Aufgaben, wie Freigabe
von Professorenstellen - zum Senat.
b. Zusammensetzung des Universitätsrates: Sitz und Stimme für je ein Mitglied des
Betriebsrates der wissenschaftlichen und des der allgemeinen Bediensteten,
zusätzlich zur jetzigen Zusammensetzung.
4. Schaffung einer neuen einheitlichen Gruppe von Universitätslehrer/innen,
bestehend aus den Professoren (gemäß BDG, VBG als auch AngGesetz) und den auf Dauerstellen befindlichen Personen (gemäß BDG, VBG als auch AngGesetz) der
wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter mit Doktorat bzw. der
gleichzuhaltenden künstlerischen Eignung. Alle Angehörigen dieser Gruppe haben
organisationsrechtlich dieselben Rechte und Pflichten, insbesondere hinsichtlich der
Wählbarkeit in Organe und der Übernahme von Leitungsfunktionen.
5. Wahl/Bestellung der Leiter oder Leiterinnen von allen Organisationseinheiten unter Mitwirkung aller Angehörigen der betroffenen Einheit und Errichtung von Beratungsgremien , die den OEL beraten und unterstützen.
Begründung: Größere Legitimation des Leiter oder Leiterinnen und stärkere Akzeptanz innerhalb (und außerhalb) der Universität. Der bisherige Bestellmodus hat sich nicht bewährt.
5.5.2008 R. Kdolsky, G.M. Steiner, H. Sassik (Vors. der BV13)
Nachfragehinweis:
a.o. Univ.-Prof. Dr. Richard Kdolsky
Vorsitzender Universitätsgewerkschaft – wissenschaftliches und künstlerisches Personal
Teinfaltstrasse 7 / 5.Stock
1010 Wien
Tel.: +43-1-53454-125 oder +43-676-6017466
richard.kdolsky@meduniwien.ac.at
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14.April 2008
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Wir brauchen den KV !
Er muss raschest in Kraft treten, da sonst noch eine Generation an hochqualifizerten jungen WissenschafterInnen und KünstlerInnen für die österreichischen Unis verloren geht. Es geht um 3% der gesamten Personalkosten für alle Unis ! Der Abschluss eines KV wurde von der Regierung gewollt und - was fuer einen KV ja aeusserst ungewoehnlich ist - per Gesetz verordnet ! Ein Kollektivvertrag ist ein Normalzustand in einem großen Betrieb und er verhindert u.a. Verlust von Wissen durch Brain Drain. Er verhindert, dass Innovationskraft verloren geht . Der KV ermöglicht Wettbewerbsfähigkeit und Profilbildung der Universitäten.
Ohne KV gibt es unendlich viel ungeregelte und daher konfliktträchtige Arbeitsverhältnisse, keine Rechtssicherheit ua bei Pensionskassa und Mitarbeitervorsorge.
Im Moment gibt es für Tutoren und Lehrbeauftragte gar keine Regelung der Mindeststandards bzw Mindestgehälter, demzufolge hat jede Uni ihre eigenen Regelungen und andere Bezugsrichtlinien, sh. Vergleichsanalyse , den die BR Vorsitzende der "Angewandten" in Wien dankenswerterweise erstellt hat.
Rückfragenhinweis:
Dr. Herbert Sassik
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5.Nov. 2007
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zum KV
Universitäten – Oberster Gerichtshof: Keine Mindestlohnregelung für wissenschaftliche Mitarbeiter
GÖD dazu: Das Fangnetz „Kollektivvertrag“ endlich finanziell aktivieren!
Der Dachverband der Universitäten und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst haben am 13. April 2007 die Verhandlungen zur Schaffung eines Kollektivvertrages für Universitätsbedienstete erfolgreich beendet. Am 16. April 2007 haben beide Sozialpartner den ausverhandelten Kollektivvertragstext Bundesminister Dr. Hahn mit dem Ersuchen übergeben, auf politischer Ebene die Finanzierung sicherzustellen.
Im Kollektivvertrag besteht für alle ArbeitnehmerInnen der Universitäten (wissenschaftliches, künstlerisches, allgemeines Universitätspersonal) eine Dienstordnung und eine Gehaltsordnung. Das vom Obersten Gerichtshof festgestellte Fehlen von Mindestlöhnen für das wissenschaftliche Personal wird mit dem In-Kraft-Treten des Kollektivvertrages beendet.
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst fordert daher die Universitäten auf, die Kostenberechnungen für den Kollektivvertrag ehebaldigst abzuschließen und der politischen Ebene für weitere Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Der
Kollektivvertrag muss endlich zur arbeitsrechtlichen Realität an den Universitäten werden.
Rückfragenhinweis:
Dr. Wilhelm Gloss, Tel.: 53 454/266 DW
Auch die Übergangsregelungen betreffend der Pensionskassa für u.a. jene aus dem 4-Säulenmodell muessen endlich zur arbeitsrechtlichen Realität an den Universitäten werden.
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Bundesvertretung "Universitätsgewerkschaft- Wissenschaftliches und künstlerisches Personal"
Wir tun was für Sie, wir vertreten Sie bezüglich Arbeitsrecht, Dienst- und Besoldungsrecht, im Sinne der Arbeitsverfassung und anderer Gesetze. Wir kümmern uns um Universitätsprofessoren, a.o.Professoren (Universitätsdozenten) und Universitätsassistenten, sowohl im Beamtendienstverhältnis, als auch im Angestelltenverhältnis (Privatrecht), um Staff Scientists und Wissenschaftliche Mitarbeiter in Ausbildung, aber auch Projektsmitarbeiter.
Wir - die Bundesleitung der Bundesvertretung "Universitätsgewerkschaft- Wissenschaftliches und künstlerisches Personal"
Sie finden bzw. erreichen uns:
1010 Wien I, Teinfaltstrasse 7/ 5.Stock
Tel. 01 - 534 54/116 oder 125 DW
Fax. 01 - 534 54/207
Vors.: ao.Prof.Dr. Richard Kdolsky (Unfallchirurg im AKH- MedUni Wien)
Vors.-Stv.: ao.Prof.Dr. Gert-Michael Steiner (Umweltökologie Uni Wien)
Vors.-Stv.: Ass.Prof.Dr. Herbert Sassik (Festkörperphysik TU Wien)
Beitrittsformulare finden Sie bei der GÖD:
www.goed.at
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